Donnerstag, 18. April 2024
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Verwaltungsgerichtshof hebt Operationszwang für Transsexuelle auf

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Mann-zu-Frau-Transsexuelle müssen sich nicht einer geschlechtsanpassenden Operation unterziehen, um amtlich als Frau anerkannt zu werden: Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium vorgeschriebenen Operationszwang für rechtswidrig erklärt.

Vor Gericht zog eine Transsexuelle, die als Mann geboren wurde und nach Hormontherapien und kosmetischen Maßnahmen bereits seit Jahren als Frau lebt. Dokumente mit einem weiblichen Vornamen wurden ihr aber verwehrt, weil sie ihre männlichen Genitalien nicht entfernen lassen wollte. Ihre Begründung dafür: Als leitende Angestellte würde der damit verbundene Krankenstand zur Entlassung führen. Deshalb standen im Reisepass, Personalausweis, Meldezettel oder der Geburtsurkunde ihr männlicher Vorname – was oft zu einem unfreiwilligen und beschämenden Outing führte.

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansichten der Klägerin: Ein schwerwiegender operativer Eingriff wie etwa die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale ist für das Gericht keine notwendige Voraussetzung für die Änderung des rechtlichen Geschlechts transsexueller Personen. Außerdem ist der Operationszwang diskriminierend, weil Frau-zu-Mann-Transsexuelle keine genitalverändernde Operation vornehmen müssen.

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Österreich ist damit – nach Spanien, Grossbritannien, Ungarn, Schweden und Finnland – das sechste Land Europas, das den Operationszwang aufgehoben hat. RKL-Präsident Helmut Graupne, der die Beschwerdeführerin auch als Rechtsanwalt vertreten hat, ist zufrieden: „Wir zollen den RichterInnen unseren größten Respekt für diese mutige, menschliche und historische Entscheidung.“

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