Freitag, 19. April 2024
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„Todesstrafe für Schwule“: Prozess in England

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Im nordenglischen Derby stehen derzeit fünf muslimische Männer vor Gericht, weil sie auf Flugblättern die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben.

Der 28-jährige Kabir A., der 42-jährige Ihjaz A., der 45-jährige Mehboob H., der 38-jähriger Umar J. und der 28-jährige Razwan J. stehen wegen Verhetzung vor Gericht. Sie haben im Jahr 2010 vor einer Moschee Flugblätter verteilt und diese auch in umliegende Briefkästen geworfen.

Auf ihnen war eine aufgehängte Schaufensterpuppe zu sehen. Der Text beschrieb, dass gleichgeschlechtlicher Sex im Islam eine schwere Sünde sei und man dafür in die Hölle komme. Außerdem erlaube Allah die „Vernichtung“ dieser bösen Menschen – dem Staat sei lediglich freigestellt, ob Schwule und Lesben gehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollen.

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Die Angeklagten weisen alle Vorwürfe zurück. Sie wollten lediglich über den Islam aufklären, sagten sie. Einer der Angeklagten gab allerdings zu, dass es falsch gewesen sei, eine Gesetzesänderung zu fordern. Als Muslim müsse er sich an den Koran halten und Homosexualität verurteilen, sagte er weiter.

Die Männer waren schon zuvor durch die Verteilung homophober Flugblätter aufgefallen, zum Beispiel gegen die Lesben- und Schwulenparade in Derby. „Diese Flyer enthielten nicht einfach Informationen, sie drohten, sie waren angsteinflößend und einfach nur widerlich“, so Staatsanwältin Bobby Cheema. So wurde auf ihnen Homosexualität als „niederträchtige, hässliche Krankheit“ bezeichnet und die Frage gestellt: „Heute schwul, morgen pädophil?“. Diese Aussagen seien nicht durch die Religionsfreiheit geschützt, sondern hätten lediglich das Ziel, Schwule und Lesben in der Gegend einzuschüchtern, so die Staatsanwältin.

Der Prozess ist der erste Fall, der nach einer Verschärfung des Gesetzes zum Schutz von Schwulen und Lesben in England und Wales vor Gericht gebracht wurde. Dem entsprechend hoch ist auch die Strafe, die die Angeklagten erwartet: Ihnen drohen bis zu sieben Jahre Haft sowie eine Geldstrafe in unbegrenzter Höhe.

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