Dienstag, 23. April 2024
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Schwule für türkisches Höchstgericht keine „Perversen“

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Ein wegweisendes Urteil hat der oberste türkische Berufungsgerichtshof gefällt: Er hat eine Zeitung und einen Journalisten zu einer Geldstrafe verurteilt, weil Schwule in einem Artikel als „Perverse“ bezeichnet wurden.

Stein des Anstoßes war eine Kolumne des Journalisten Sendar Arseven, die im Jahr 2008 in der Zeitung „Yeni Akit“ erschienen ist. Darin kritisierte er Zafer Üskül, damals Vorsitzender der parlamentarischen Menschenrechtskommission und Mitglied der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP. Dieser erklärte im Vorfeld eines internationalen Treffens gegen Homophobie, dass Schwule und Lesben nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden dürften.

Daraufhin ätzte Arseven in seinem Artikel, Üskül würde „Zugeständnisse an Transen“ machen und empörte sich: „Üskül nimmt sogar am Treffen der sexuell Perversen teil“, so der Artikel.

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Dagegen klagte die türkische Lesben- und Schwulengruppe Kaos GL, die das Treffen organisiert hatte, wegen Herabwürdigung aller Schwulen und Lesben. In zwei Instanzen blitzten sie ab – die Bezeichnung „pervers“ sei durch die Pressefreiheit geschützt. Das Oberste Berufungsgericht sieht das anders: „Pressefreiheit bedeutet nicht, dass Menschen beleidigt werden dürfen“, so die Richter. Sie verurteilten Arseven als Autor zu umgerechnet 850 Euro Geldstrafe, seine Zeitung muss umgerechnet 1.700 Euro Strafe zahlen.

Für Kaos GL ist ein ein kleiner, aber wichtiger Sieg in einer äußerst unwirtlichen Umgebung. So muss sie sich immer wieder gegen Vorwürfe wehren, unmoralisches Verhalten oder Prostitution zu fördern. Zuletzt hat der Gouverneur von Ankara im Jahr 2005 versucht, der Gruppe die Lizenz zu entziehen. Er scheiterte jedoch vor Gericht. In anderen Teilen der Türkei sind die Richter nicht so liberal: Erst vor einem Jahr hat ein Gericht in Bursa die Homo-Gruppe „Gökkuşağı“ (Regenbogen) verboten.

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