Donnerstag, 25. April 2024
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EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein

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Monatelang hat die Europäische Union zugesehen, wie Ministerpräsident Viktor Orban Ungarn zu einem nationalistischen und totalitären Staat umgebaut hat. Jetzt hat die EU-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen Verstoß gegen die Grundrechte der EU zu eröffnen.

Grund für das Verfahren sind Zweifel an der Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank, der Justiz aufgrund der vorzeitigen Pensionierung von Richtern und Staatsanwälten sowie der Datenschutzbehörde.

Von dem Rechtsruck sind auch Lesben und Schwule betroffen: So befürchtet die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, dass mit der neuen Verfassung sowohl der Schutz vor Diskriminierung als auch das Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt würden. Beides ist in der Grundrechtecharta der EU fest verankert, so Amnesty. Auch das neue Familiengesetz sorgt bei den Menschenrechtsexperten für Kopfschütteln: In ihm ist eine Familie „auf der Basis der Ehe von Mann und Frau“ definiert. Auch das könnte dem Diskriminierungsschutz widersprechen.

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Neben den gesetzlichen Diskriminierungen haben es Lesben und Schwulen auch sonst in Ungarn immer schwerer: So muss die Budapest Pride, die offizielle Parade, seit einigen Jahren unter Polizeischutz abgehalten werden. Auch der Routenpläne der Organisatoren werden von der Polizei nicht immer genehmigt.

Und die Veranstalter der Eurogames, die heuer in Budapest stattfinden, bekommen keinen Forint öffentlicher Förderung – sowohl Stadt als auch der Staat stellen sich taub und wollen die größte schwullesbische Sportveranstaltung in Europa, die hunderte Touristen ins Land bringt, nicht unterstützen.

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