Freitag, 19. April 2024
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Hat Funktionär der HOSI Tirol ein Smartphone mitgehen lassen?

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Schwere Vorwürfe werden gegen einen Funktionär der HOSI Tirol erhoben: Er soll am Sonntag in einer Cruising-Bar in Wien ein Smartphone gestohlen haben. Die HOSI Tirol hat keine näheren Informationen zu dem Vorfall, kündigt aber eine Stellungnahme des Beschuldigten für morgen an. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Smartphone war auf dem Weg von Wien nach Innsbruck und dann wieder nach Wien

Es war am 11. November, als Daniel M. sein Smartphone in der Wiener Lederbar „Eagle“ abhanden gekommen ist. Wenige Stunden später meldete das Telefon über die automatische Sicherheitssoftware seinem Besitzer, dass eine neue SIM-Karte eingesetzt wurde.

Daniel M. und sein Freund Michael K. riefen die mitgeschickte Nummer an und forderten den Mann am anderen Ende der Leitung auf, das Telefon wieder zurückzugeben. Dieser befand sich bereits auf dem Weg nach Innsbruck. Er kehrte für die Rückgabe des Telefons nach Wien zurück und wurde dort von Zivilbeamten aufs Wachzimmer begleitet.

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Kein Kommentar des Beschuldigten, Vorwürfe für Obmann nicht nachvollziehbar

Bei dem mutmaßlich Beschuldigten soll es sich um einen Funktionär der HOSI Tirol handeln. Dort kann man die Vorwürfe nicht glauben. Markus Aigner, Obmann der HOSI Tirol, bestätigt gegenüber GGG.at, von der unangenehmen Causa erfahren zu haben. Er konnte mit dem betreffenden Funktionär allerdings noch nicht sprechen. Aigner kann sich aber nicht vorstellen, dass dieser ein Handy stiehlt. Nach einem Treffen mit dem Betroffenen am Donnerstag soll es weitere Informationen seitens der HOSI Tirol geben.

Und auch sonst reagiert man in Innsbruck etwas verschnupft auf die Angelegenheit: Wie Michael K. berichtet, wurde er von der HOSI Tirol aufgefordert, die Vorwürfe zu widerrufen. Sonst würde man ihn klagen, soll gedroht worden sein. K. wies diese Aufforderung zurück.

Gegenüber GGG.at bestätigt auch Aigner: „Falls sich die Sache als unwahr herausstellt, werden wir sicher entsprechend wegen Rufmord und Vereinsschädigung klagen“. Gegen den Funktionär liegt eine Anzeige vor, es wurde noch keine Anklage erhoben oder gar rechtskräftige Verurteilung ausgesprochen. Damit gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Da der Verbleib der SIM-Karten von Daniel M. noch nicht geklärt ist, schließt sich dieser dem Strafverfahren als Privatbeteiligter an.

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