Mittwoch, 24. April 2024
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Blutspenden: Ministerium gesprächsbereit

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Dürfen schwule Männer in Österreich künftig auch Blut spenden? Der lange Kampf der Lesben- und Schwulenorganisationen könnte nun Früchte tragen – mit heftigem Rückenwind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Konkret geht es um Frage 30 im Blutspende-Fragebogen. „Hatten Sie Sex mit einem anderen Mann?“, lautet die Frage, die nur Männer ausfüllen müssen. Beantworten sie diese mit „Ja“ sind sie lebenslang von der Blutspende ausgeschlossen – egal, unter welchen Voraussetzungen oder wann sie diesen Sex hatten.

Grund dafür: Schwule gelten wegen ihrer „HIV-Prävalenz“ als Risikogruppe. „Von drei Millionen heterosexuellen Männern sind 6000 HIV-positiv, unter homosexuellen finden sich 6000 Infizierte hingegen schon in einer Gruppe von 150.000 Personen“, erklärt Eva Menichetti, medizinische Leiterin der Blutspendezentrale des Roten Kreuzes für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.

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Eine Meinung, die Lesben- und Schwulenverbände natürlich nicht teilen. Denn nach aktuellen Erhebungen der österreichischen Aidshilfen gibt es die meisten neuentdeckten Infektionen mittlerweile bei heterosexuellen Kontakten. „Das Gesundheitsministerium sollte endlich auf die Oberste Sanitätsbehörde und das Rote Kreuz einwirken, diese für Homosexuelle beschämende Vorgangsweise zu beenden“, so Gernot Wartner, Vorstand der HOSI Linz, in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ (OÖN).

Und dort ist man erstmals gesprächsbereit. Gegenüber den OÖN kann sich Christoph Ertl, Sprecher des Gesundheitsministeriums, eine Änderung von Frage 30 vorstellen. Statt „Hatten Sie Sex mit einem anderen Mann?“ könnte sie künftig etwa „Hatten Sie ungeschützten Sex?“ lauten. Ertl regt an, „dass sich Blutbankleiter und Rotes Kreuz zusammensetzen und gemeinsam eine neue Version des Fragebogens überlegen“.

Ausschlaggebend für den Kurswechsel war wohl die Position des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Dort hatte ein schwuler Franzose geklagt, weil er nicht Blut spenden durfte. Für Generalanwalt Paolo Mengozzi eine „offenkundige Diskriminierung“. Und die Richter folgen meistens dem Urteil des Generalanwalts. Eine endgültige Entscheidung folgt im Herbst.

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