Donnerstag, 25. April 2024
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Mexiko: Höchstgericht öffnet Ehe

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Dass schwule und lesbische Paare in Mexiko nicht heiraten dürfen, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung. Das hat der Oberste Gerichtshof des mittelamerikanischen Staates klargestellt – und damit die Ehe praktisch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

„Weil der Zweck der Eheschließung nicht die Fortpflanzung ist, gibt es keinen angemessenen Grund, dass eine Eheschließung heterosexuell sein muss“, so die Entscheidung des „Suprema Corte de Justicia de la Nación“. Die Ehe nur für Paare zu öffnen, sei eine Diskriminierung von Homosexuellen, so das Höchstgericht.

Damit hat der Oberste Gerichtshof Mexikos zwar nicht direkt und sofort die Ehe für alle geöffnet. Wenn ein homosexuelles Paar aber in einem Bundesstaat heiraten möchte, in dem dies verboten ist, kann es die Öffnung durch eine Anordnung vor einem Amtsgericht erzwingen. Dieses muss sich an das Urteil der höchsten Instanz halten.

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Die Entscheidung war zu erwarten: Bereits im Jahr 2012 haben die Höchstrichter ein Gesetz im Bundesstaat Oaxaca aufgehoben, das die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert – mit der gleichen Begründung. Andere Bundesstaaten haben die Ehe bereits vorher geöffnet: In Mexico-Stadt können Lesben und Schwule seit 2009 heiraten, später folgten die Bundesstaaten Quintana Roo und Coahuila. In anderen Teilen Mexikos gibt es Eingetragene Partnerschaften.

Proteste gegen die Entscheidung des Höchtgerichts kamen von der römisch-katholischen Kirche. Eugenio Lira Rugarcía, Generalsekretär der mexikanischen Bischofskonferenz, erklärte, Homosexuellen müsse die Eheschließung aus „wissenschaftlichen, anthropologischen, philosophischen, sozialen und religiösen Gründen“ verwehrt werden. Dies sei „seit Jahrtausenden in der westlichen Gesetzestradition“ verankert.

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