Freitag, 19. April 2024
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HIV-positiven Schwulen gemobbt: Land Tirol muss lebenslang Schadenersatz zahlen

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Das Landesgericht Innsbruck hat das Land Tirol zu Schadenersatz gegenüber einem HIV-positiven Schwulen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Land den Dienstnehmer während seiner Probezeit wegen seiner Infektion und Homosexualität gefeuert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Urteil zufolge muss das Land Tirol dem Mann sofort über 35.000 Euro bezahlen, sowie lebenslang den Unterschied zwischen seinem Einkommen und jenem Verdienst, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte. Es ist das erste Mal in der österreichischen Rechtsgeschichte, dass ein Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen hat.

Exfreund schwärzte den Mann bei der Arbeit an

Auslöser des Falles war ein Expartner des Mannes: Dieser hatte ihn unter anderem wegen versuchter Körperverletzung angezeigt, weil er mit einem anderen Mann Oralsex hatte – obwohl er dabei die Safer-Sex-Regeln beachtete. Das attestierte ihm auch die zuständige Richterin und sprach ihn frei.

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Doch der Exfreund verfolgte ihn weiter: Unter anderem schwärzte er ihn beim Arbeitgeber seines früheren Partners, dem Land Tirol, an. Dort fielen diese Briefe offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Mann wurde zu seinem Vorgesetzten zitiert. Dieser meinte, der Dienstnehmer hätte bei seiner Einstellung seine Homosexualität und die HIV-Infektion bekanntgegeben müssen. Er sei als HIV-positiver Homosexueller erpressbar, deswegen sei es für ihn wohl besser, wenn er sich nach einer anderen Stelle umsehe. Wenige Tage später hat das Land Tirol das Dienstverhältnis aufgelöst.

Außergerichtlich blieb das Land Tirol hart

Beim Schlichtungsgespräch vor der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes änderte das Land seine Strategie und begründete die Auflösung des Dienstverhältnisses damit, dass der Mann bei seiner Einstellung das Strafverfahren nicht angegeben hatte – obwohl er davon als unschuldig freigesprochen wurde.

Dass der Mann auch wegen seiner Homosexualität gehen musste, bestritt sein ehemaliger Vorgesetzter nun. Auch eine Entschuldigung oder Schadenersatz wurden vom Land Tirol abgelehnt.

Land muss lebenslang Verdienstentgang zahlen

Daraufhin klagte der Mann das Land. Unterstützung bekam er dabei durch den Grün-Alternativen Verein zur Unterstützung von BürgerInneniniativen. Nach zwei Jahren gibt es nun ein Urteil – zu Gunsten des Klägers.

Denn das Landesgericht Innsbruck hat das Land Tirol wegen der schweren Mehrfachdiskriminierung verurteilt. Nun muss das Land dem Mann zunächst mehr als 35.000 Euro als Entschädigung für die Diskriminierung, Verdienstentgang und Anwaltskosten zahlen. Außerdem muss das Land seinem ehemaligen Dienstnehmer lebenslang die Differenz zwischen seinem jeweils möglichen Einkommen und jenem Verdienst bezahlen, den er bei einer üblichen Karriere beim Land Tirol erzielt hätte.

Anwalt des Klägers ist zufrieden

Helmut Graupner, der Anwalt des Klägers, ist mit dem Urteil zufrieden: „Das Landesgericht Innsbruck hat mit seinem richtungweisenden und gerechten Urteil in vorbildlicher Weise Geschichte geschrieben“, meint er: „Zum ersten Mal in der Geschichte hat ein österreichisches Gericht einem HIV-Positiven Schadenersatz für erlittene Diskriminierung zugesprochen. Es war Zeit.“

Die Entscheidung, die am 30. Dezember gefällt wurde, ich noch nicht rechtskräftig. „Das Urteil wird von beiden Seiten bekämpft“, erklärt der Sprecher des Landesgerichts Innsbruck, Andreas Stutter. Die Klägerseite habe das Urteil beeinsprucht, weil ihr nicht alle Forderungen zugesprochen worden sind.

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