Freitag, 29. März 2024
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Grindr-Date mit Vase erschlagen: Acht Jahre Haft

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In Chemnitz hat das Landgericht den 21-jährigen Albaner Miftar I. wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt: Der Asylwerber hatte einen 50-jährigen Fußballtrainer, den er über die Dating-Plattform Grindr kennengelernt hat, mit einer Vase erschlagen. Der 50-Jährige, ein Pensionist, war in den 1990er-Jahren ein bekannter Jugend- und Co-Trainer des BSC Freiberg, eines Fußballvereins in der Sachsenliga.

Richterin Simone Herberger ging mit ihrem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte für den Albaner sieben Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte hatte während des Prozesses gestanden, den Mann getötet zu haben und berief sich auf Notwehr. Das Opfer wurde Mitte Juli auf dem Balkon seiner eigenen Wohnung tot aufgefunden.

Der Angeklagte war unter dem Namen „Albanian Boy“ auf Grindr zu finden: Dort machte er ein Date mit seinem späteren Opfer aus, der sich im Internet als 25-Jähriger ausgegeben hatte. Als der 21-Jährige dies bemerkte, sei er zwar überrascht gewesen, aber trotzdem in dessen Wohnung gegangen, da er ältere Personen respektiere.

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Dort sei der 50-Jährige dann zudringlich geworden, habe dem Angeklagten Pornos gezeigt und im aggressiv Avancen gemacht und habe ihn nach Angaben von Miftar I. auch mit einem Küchenmesser bedroht.

Als er auch auf dem Balkon bedrängt wurde, hatte er Angst, aus dem dritten Stock geworfen zu werden, so der 21-Jährige vor Gericht. Darauf habe er in Notwehr auf den Mann eingeschlagen – der Anklage zufolge mit einer Glasvase und einer Bierflasche. Anschließend sei er panisch weggerannt.

An dieser Darstellung des Angeklagten hatte Richterin Herberger ihre Zweifel. Denn das Opfer hatte sich erst kurz vor der Tat das rechte Handgelenk gebrochen. „Die Schläge waren nicht gerechtfertigt, da der Angeklagte jederzeit gehen konnte“, so die Richterin gegenüber der „Bild“-Zeitung. Außerdem konnte Miftar I. dem Gericht nicht erklären, warum er vor seiner panischen Flucht noch die Schubladen in der Wohnung geöffnet hatte und ein Handy und eine Kamera aus der Wohnung des 50-Jährigen mitnahm.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zu Beginn der Verhandlung bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Chemnitz, dass Miftar I. vor einem Jahr als Asylwerber nach Deutschland gekommen war und bei einer Verurteilung ausgewiesen werden könne.

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