Samstag, 20. April 2024
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19-Jährigen vergewaltigt: Mehr als fünf Jahre Haft für Landwirt

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Das Landgericht im bayerischen Traunstein hat am Montag einen 37-jährigen Landwirt wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ans Licht kam die Tat, als sich eines seiner mutmaßlichen Opfer das Leben nehmen wollte.

Die Richter befanden Günther Sch. für schuldig, einen 19-Jährigen vergewaltigt und zumindest drei weitere Männer im Alter von 16 bis 21 Jahren sexuell genötigt zu haben. Die Taten ereigneten sich zwischen 2007 und 2013 auf Festen der Kirche oder des Burschenvereins im Landkreis.

Beuteschema: Körperlich unterlegene Burschen

Dabei suchte sich der Landwirt immer schüchterne und körperlich unterlegene Burschen aus, die er unter einem Vorwand aus dem Festzelt lockte und sie dann nötigte, indem er ihnen beispielsweise an die Genitalien griff.

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Der schwerste Fall ereignete sich im Jahr 2013: Nach einem Helferfest der Kirche ließ sich Günther Sch. vom damals 19-jährigen Johannes E. im Auto mitnehmen. Er lotste ihn in ein dunkles Waldstück, dort vergewaltigte er den schmächtigen jungen Mann. Dieser versuchte zwar, sich zu wehren, hatte gegen den fast zwei Meter großen Landwirt aber keine Chance.

Nach Suizidversuch eines Opfers kam die Wahrheit ans Licht

Auch in diesem Fall schwieg der Bursch zunächst vor Scham. Ans Licht kam die Vergewaltigung erst, als er sich zwei Jahre später das Leben nehmen wollte. Noch heute leidet Johannes E. unter Schlafstörungen und hat Suizidgedanken.

Der mutmaßliche Täter legte ein Teilgeständnis ab und stritt die Vergewaltigung vor Gericht ab. Es stünde „Aussage gegen Aussage“, so seine Verteidiger: Sie bezweifelten, dass sich die Tat wirklich so ereignet hatte und plädierten auf Freispruch. Weiters erklärten sie, dass es sich bei den anderen Fällen um einfache Nötigungen gehandelt hatte, die bereits verjährt seien.

Trägt der Burschenverein eine moralische Mitschuld?

Doch der vorsitzende Richter Erich Fuchs glaubten dem jungen Mann. Mit dem Strafmaß von fünf Jahren und neun Monaten folgten sie fast der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft gefordert hatte. Eine Rolle dabei spielten neben den Spätfolgen für das Opfer auch die Tatsache, dass Günther Sch. wegen einer ähnlichen Tat schon einmal verurteilt wurde.

Deutliche Worte fanden die Richter auch für den Burschenverein: Dort war bekannt, dass der Landwirt eine Vorliebe für junge Männer hatte. Betroffene, die sich gegen den 37-Jährigen stellten, fanden im Verein allerdings keine Unterstützung.

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