Mittwoch, 24. April 2024
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Deutschland: Verurteilungen wegen Homosexualität sollen aufgehoben werden

Mehr als 50.000 Menschen wurden nach Paragraf 175 verurteilt

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Bis zum Jahr 1969 war Homosexualität in der Bundesrepublik Deutschland illegal. Mehr als 50.000 schwule Männer wurden nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verurteilt, endgültig aufgehoben wurde er erst 1994. Die Opfer sollen nun rehabilitiert werden: Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD will damit einer Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachkommen.

Mit der Verurteilung seien die Opfer „im Kernbestand ihrer Menschenwürde“ verletzt worden, erklärt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Gruppe. Der Paragraph wurde schließlich aufgehoben, die Urteile aber bis heute nicht.

Aufhebung der Urteile „gesetzgeberische Pflicht“

Ein Rechtsgutachten, das der Münchner Staatsrechtlers Martin Burgi im Auftrag ihrer Behörde verfasst hat, kommt zu dem Schluss, dass die Aufhebung der Urteile eine gesetzgeberische Pflicht darstelle. Für die Betroffenen bestehe ein Strafmakel „auf der Grundlage einer mit höherrangigem Recht unvereinbaren Strafvorschrift“ fort, so das Gutachten.

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Dadurch sei die Grundlage für eine „kollektive Rehabilitierung“ geschaffen. Das Gutachten empfiehlt dafür ein eigendes Aufhebungsgesetz. Das würde den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung noch einmal mit der entwürdigen Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Da individuelle Entschädigungen auch aufgrund fehlender Akten nicht geleistet werden könnten, empfiehlt das Gutachten weiters, die errechnete Entschädigungssumme in Aufklärungsprojekte und Bildungsveranstalten zu investieren.

Keine automatische Aufhebung der Urteile in Österreich

Der Vorschlag einer kollektiven Rehabilitierung verurteilter Homosexueller durch ein eigenes Gesetz lag auch in Österreich auf dem Tisch, als es um die Aufhebung der Urteile nach den Paragraphen 209 und 210 ging, der für schwule Männer ein höheres Schutzalter festlegte und homosexuelle Prostitution verbot. Bei 52 Akten steht noch eine Verurteilung nach dem 1971 aufgehobenen Totalverbot von homosexuellen Handlungen.

Stattdessen entschied sich das ÖVP-geführte Justizministerium, doch eine Einzelfallprüfung bei den Betroffenen durchzuführen. Ein „Tilgungsgesetz“ soll diese Prüfung allerdings erleichtern: So muss der Staatsanwalt die Tilgung beantragen, wenn für den Verurteilten keine Nachteile zu erwarten sind.

Homosexuellen-Verfolgung für Justizminister Maas „verfassungswidrig“

Anders die Situation in Deutschland: Dort begrüßt der Justizminister das Ergebnis des Gutachtens: „Der Paragraf 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde“, macht der SPD-Politiker klar. Sein Ministerium werde daher einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen des Paragrafen sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten, erklärte Maas weiter.

Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass die Bundesregierung schnell handelt: „Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben“, erklärt Axel Hochrein, Sprecher des LSVD. Das entsprechende Gesetz solle deshalb noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

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