Freitag, 19. April 2024
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Indien: Legalisierung von Homosexualität erneut gescheitert

Höchstgericht will sich mit dem Thema nicht beschäftigen

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Homosexualität bleibt in Indien weiterhin illegal: Der Oberste Gerichtshof des Landes hat einen Einspruch gegen das Verbot, den mehrere prominente Lesben und Schwule des Landes eingebracht haben, am Mittwoch abgelehnt.

Prominente Schwule und Lesben klagen gegen das Verbot

Nach Meinung der Prominenten, unter ihnen Starköchin Ritu Dalmia und Hotelier Aman Nath, schrenkt das Verbot homosexueller Handlungen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein. Paragraph 377 mache sie „zu Kriminellen in ihrem eigenen Land“, heißt es in dem Einspruch. Dieser Paragraph wurde aus dem Strafgesetz der britischen Kolonialisten übernommen und ist seit mittlerweile 156 Jahren in Kraft ist.

Allerdings will sich das Oberste Gericht Indiens nach ersten Informationen mit dem Einspruch der prominenten Lesben und Schwulen nicht befassen. Eine Begründung dafür liegt zur Stunde noch nicht vor. Für LGBT-Aktivisten, die Homosexualität in Indien legalisieren wollen, ist das ein weiterer Rückschlag.

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Nur das Parlament kann das Verbot abschaffen – und das will nicht

Paragraph 377 des indischen Strafgesetzbuches war bereits im Jahr 2009 von einem Gericht in Neu-Dehli als verfassungswidrig erklärt worden. Der Oberste Gerichtshof des Landes kassierte das Urteil allerdings im Dezember 2013 überraschend wieder ein und erklärte das Verbot von Homosexualität für verfassungskonform. Eine Abschaffung obliege dem Parlament, nicht den Gerichten, so das damalige Urteil.

Doch dort will man von einer Aufhebung des Verbots von Homosexualität nichts wissen: Bei einer Abstimmung zur Abschaffung des Gesetzes im März scheiterte ein entsprechender Antrag mit 58 zu 14 Stimmen deutlich. Die regierende rechtskonservative und hindu-nationalistische Indische Volkspartei (BJP) steht Rechten für sexuelle Minderheiten ablehnend gegenüber.

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