Freitag, 29. März 2024
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Bundespräsidentenwahl muss wiederholt werden

Höchstgericht gibt Wahlanfechtung der FPÖ statt

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl auf. Das hat das Höchstgericht vor wenigen Minuten verkündet. Damit gibt sie einer Anfechtung der FPÖ statt, dessen Kandidat Norbert Hofer die Wahl knapp gegen den unabhängigen Kandidaten Alexander Van der Bellen verloren hat.

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Grund für die Anfechtung waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Wahlkarten. So wurden Wahlkarten- oder Stimmkuverts in mehreren Fällen vorzeitig geöffnet oder gar ausgezählt. Teilweise waren bei der Auszählung der Briefwahlstimmen keine Beisitzer anwesend. Eine tatsächliche Manipulation des Wahlergebnisses konnte in keinem einzelnen Fall nachgewiesen werden.

Schlampigkeit führte zu Wahlanfechtung

Der VfGH hatte allerdings schon im Vorfeld angekündigt, dass es für eine Aufhebung der Wahl keine Beweise für eine tatsächlich vorhandene Manipulation geben müsse. Schon die theoretische Möglichkeit dafür reiche dafür aus. Dafür gebe es eine Judikatur, die bis ins Jahr 1927 zurückreiche, erklärte Verfassungsrichter Johannes Schnizer während der Verhandlung.

Wann die erneute Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl durchgeführt wird, steht noch nicht fest. Aufgrund der Fristen, die einzuhalten sind, scheint eine Wahlwiederholung vor September aber unrealistisch. Ein Wahltermin wird zeitnah in Absprache der Bundesregierung mit dem Nationalrat festgelegt.

Van der Bellen klar für LGBT-Rechte, Hofer klar dagegen

Damit geht der Wahlkampf zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen weiter: Im Wahlkampf haben sich beide gegenüber sexuellen Minderheiten eindeutig positioniert. Van der Bellen hat die Parlamentarische Bürgerinitiative „Ehe gleich!“ unterzeichnet und ist im Kuratorium des Rechtskomitee Lambda (RKL). Im November 2005 sagte er als Parteichef der Grünen im Zuge des Wahlkampfes für den Nationalrat: „Wenn zwei Männer oder zwei Frauen sich darauf versteifen, den selben Fehler zu machen wie die Heterosexuellen, sollen sie das tun können.“

Norbert Hofer ist gegen eine rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender. Im aktuellen Parteiprogramm der FPÖ, das er mitgeschrieben hat, werden sowohl die Öffnung der Ehe als auch die Existenz der Eingetragenen Partnerschaft abgelehnt. Auch im Wahlkampf hat er gegen eine Öffnung der Ehe mobil gemacht und sich über Regenbogenfamilien lustig gemacht.

Der VfGH hat in dieser Causa schneller geurteilt als erwartet. Theoretisch hätte er sich mit einem Urteil noch gut eine Woche Zeit lassen können. Eine schriftliche Ausfertigung des Urteils gibt es noch nicht, diese wird erst in den nächsten Tagen vorliegen.

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