Donnerstag, 25. April 2024
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Zeugen widersprechen mutmaßlichem Polizei-Opfer von Köln

Vorerst kein Beweis für Erniedrigungen eines jungen Schwulen durch die Exekutive

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Sein Facebook-Posting sorgte für Entsetzen: Ein Besucher des CSD Köln schilderte, wie er von Beamten der Kölner Polizei am Sonntag vor dem McDonald’s am Dom misshandelt und verspottet wurde. Doch die Suche nach Zeugen könnte für den jungen Mann zum Bumerang werden: Denn diese stützen eher die Version der Polizei. Und das könnte für das mutmaßliche Opfer teuer werden.

Auf Facebook wirft der CSD-Teilnehmer Sven W. der Kölner Polizei „homophobe Misshandlungen“ vor. So soll er offenbar von den Beamten  „gewaltsam, ohne Gegenwehr auf den Boden gehauen“ und an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt worden sein.

Betroffener soll in Schlägerei verwickelt gewesen sein

Über den Grund für die Polizeiaktion schweigt er – vielleicht aus gutem Grund: Wie die Boulevardzeitung „Express“ berichtet, wurde die Polizei wegen einer Schlägerei zu dem Fast-Food-Restaurant gerufen. Die war schon zu Ende, als der Streifenwagen eintraf. Doch Zeugen nannten den jungen Mann als einen der Beteiligten – worauf die Polizisten ihn zur Klärung des Sachverhalts auf die Wache mitnehmen wollten.

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Dabei soll er massiven Widerstand geleistet und die Beamten körperlich angegriffen haben. Auf die Wache ging es offenbar trotzdem – doch über die Umstände gibt es verschiedene Versionen. Sven W. schreibt auf Facebook, er wäre „an den Haaren, am ganzen Körper gepackt und wie ein nasser Sack nach draußen gezerrt und geschleppt“ und dann „in den Wagen geprügelt“ worden – doch auch dafür gibt es bis jetzt keine Zeugen.

Nach dem Facebook-Posting schweigt Sven W.

Gegenüber dem „Express“ wollte das mutmaßliche Polizeiopfer keine weitere Angaben zum Tatgeschehen machen. Bei der Polizei sollen sich mittlerweile mehrere Zeugen gemeldet haben, die auch die Glaubwürdigkeit von Sven W. in Frage stellen und mit ihrer Aussage eher die Version der Polizisten stützen.

Geprüft werden die Vorwürfe gegen die Polizisten auf jeden Fall. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.  Auf Sven W. kommt wohl ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte zu.

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