Freitag, 29. März 2024
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Kollegen mit Spatenstiel vergewaltigt und getötet, weil er ihn für schwul gehalten hat

Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Angeklagte den Tod des Opfers gewollt hatte

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Vor dem Landgericht Bayreuth muss sich seit Dienstag ein 27-Jähriger wegen Mordes und Vergewaltigung verantworten. Er soll einen Arbeitskollegen mit einem Spatenstiel vergewaltigt haben, weil er dachte, dass dieser schwul sei. Zuvor hat er ihn geschlagen. Das Opfer erlag seinen schweren Verletzungen.

Streit am Faschingsdienstag endet tödlich

Die Tat ereignete sich im Februar 2016: Die beiden Männer arbeiteten gemeinsam auf einer Baustelle. Am Nachmittag des Faschingsdienstags sollen sie in Streit geraten sein, der jüngere Mann unterstellte seinem älteren Kollegen dabei, er sei schwul. Dann beschimpfte und schlug er den 43-Jährigen mit seinen Fäusten und Gegenständen, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bayreuth.

Anschließend soll der mittlerweile 27-Jährige sein schwer verletztes und mittlerweile wehrloses Opfer mit einem Spatenstiel vergewaltigt haben. Nach der Tat ließ er seinen stark blutenden Arbeitskollegen alleine in einem Raum der Baustelle liegen. Der Mann erlag später seinen Verletzungen.

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Staatsanwalt klagt den Mann wegen Mordes an

Die Leiche des 43-Jährigen wurde am nächsten Tag gefunden. Der Angeklagte versuchte zu fliehen, konnte aber von der Bayreuther Kriminalpolizei rasch gefasst werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Opfers gewollt habe und wusste, dass dieses an den Verletzungen sterben würde. Sollte sich das Gericht dieser Meinung anschließen und der 27-Jährige wegen Mordes schuldig gesprochen werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

Zum Beginn des Prozesses am Dienstag verweigerte der Angeklagte jede Aussage. Der 27-Jährige wollte zunächst keine Angaben zu seiner Person oder zur Tat machen, so der Verteidiger. Auch gegenüber den Medien wollte sich der Anwalt nicht über den Fall äußern. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage anberaumt.

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