Samstag, 20. April 2024
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Schweiz: „Erstes Mal“ endete mit sexueller Nötigung

Angeklagter dachte, das Verhalten seines Partners sei Teil eines Rollenspiels - dabei wollte dieser wirklich aufhören.

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Es sollte der erste schwule Sex eines 22-Jährigen Schweizers werden – doch statt schöner Zweisamkeit wurde er zu Handlungen genötigt, die er nicht wollte. Von der Tat traumatisiert, erstattete er erst zwei Jahre später Anzeige gegen den zehn Jahre älteren Partner. Dieser musste sich jetzt vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte, heute 35 Jahre alt und jünger aussehend, sitzt gut gekleidet im Verhandlungssaal des Bezirksgerichts von Baden im Schweizer Kanton Aargau. Ihm wird mehrfache, teilweise versuchte sexuelle Nötigung vorgeworfen.

Der 22-Jährige wehrte sich beim Sex, seinem Partner gefiel das

Das mutmaßliche Opfer traf er online auf einer Dating-Plattform. Schließlich kam der junge Mann in die Wohnung des Angeklagten, um dort zusammen Sex zu haben. Zuerst wurde gegenseitig masturbiert, dann ging es ins Schlafzimmer. Der junge Mann legte sich auf den Bauch. Was dann passierte, schildern beide Männer unterschiedlich.

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Der Angeklagte hatte mit dem Burschen ungeschützten Analverkehr, obwohl dieser mehrfach „Stopp, ich will nicht mehr“ gerufen hatte. Als er versuchte, sich wegzudrehen, drückte ihn der Angeklagte aufs Bett und presste ihm einen Polster auf den Kopf, sodass dieser kaum noch atmen konnte.

Zehn Minuten später hörte der Angeklagte damit auf. Danach forderte er den 22-Jährigen auf, ihn oral zu befriedigen – was dieser aus Angst auch tat, wie er vor Gericht aussagte.

„Wenn einer sagt, ich soll aufhören, mache ich das normalerweise auch“

Der Angeklagte bestätigte diese Vorfälle, meinte aber, dass das Opfer „Stopp, aufhören“ gesagt habe, sei ihm nicht bewusst gewesen: „Wenn einer das explizit sagt, höre ich normalerweise auf.“ Er dachte, das Verhalten des Jüngeren sei Teil eines Rollenspiels gewesen. „Darauf stehe ich und auch auf Gewalt beim Sex“, fügt er vor Gericht hinzu.

Anzeige hat das Opfer erst zweieinhalb Jahre später erstattet. Der Staatsanwalt begründet das damit, dass der junge Mann das Erlebte zunächst verdrängt hatte und dann lange nicht darüber sprechen konnte. Tatsächlich hat er nach der „Vergewaltigung“, wie er die Vorfälle bezeichnete, psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Über das Trauma sei er immer noch nicht hinweg, so seine Anwältin.

Bedingte Haft, Geldstafe und Schadenersatz für das Opfer

Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren bedingt sowie 2.000 Franken, umgerechnet etwa 1.800 Euro, Geldstrafe. Die Anwältin des Opfers forderte eine Genugtuung von 15.000 Franken, umgerechnet etwa 14.000 Euro, für das erlittene Trauma. Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, da er an der Version des Opfers zweifelte.

Das Gericht sprach den heute 35-Jährigen schuldig. Es verurteilte ihn zu 18 Monaten bedingt, 1.500 Franken Geldstrafe und 4.000 Franken Genugtuung für das Opfer. „Es ist dies einmal mehr ein heikler Fall, steht doch Aussage gegen Aussage. Das äußere Geschehen ist unbestritten, die Frage ist, ob es einvernehmlich geschah oder nicht. Die Mehrheit der Richter stellte auf die Glaubwürdigkeit des Opfers ab und auf dessen konstant gleichbleibenden Aussagen“, begründete Richter Guido Näf das Urteil.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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