Donnerstag, 28. März 2024
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„Plan A“: Das will der Kanzler für Lesben, Schwule und Transgender

Levelling-up, Öffnung der Ehe - und einen Platz in der Bundesverfassung

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In Wels hat Bundeskanzler Christian Kern gestern seinen „Plan A“ präsentiert – eine Rede, in welcher der SPÖ-Vorsitzende skizziert hat, in welche Richtung Österreich sich in den nächsten Jahren entwickeln sollte. Neben Visionen zu Themen wie Verteilungsgerechtigkeit und der Schaffung neuer Arbeitsplätze beschäftigt sich der „Plan A“ auch mit dem Ausbau der Rechte sexueller Minderheiten.

Keine Diskriminierung von sexuellen Minderheiten

„Niemand darf aufgrund des Umstands, wen er oder sie liebt, diskriminiert werden – nicht vor dem Gesetz oder dem Standesamt, nicht im Arbeitsleben oder am Wohnungsmarkt, nicht in Bildung und Freizeit“, heißt es auf der offiziellen Webseite für Kerns „Plan A“.

In der gedruckten Erklärung zur Kerns Vision wird deutlicher, worum es der SPÖ bei der Gleichstellung sexueller Minderheiten geht. Dabei bekräftigen die Sozialdemokraten ihre bekannten Positionen. So fordern sie eine Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare. Das würde auch Kosten sparen: „Durch den Abbau der Parallelstruktur an den Standesämtern zum Beispiel, um nur einen Aspekt zu nennen“, so das SPÖ-Papier.

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Levelling-up gegen den Willen der ÖVP weiter im Kern-Konzept

Weiters fordert die SPÖ weiterhin das Levelling-up im Gleichbehandlungsgesetz: Denn derzeit ist man nur am Arbeitsmarkt vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geschützt, nicht etwa bei Wohnungssuche oder Freizeit. „Wer eine Wohnung mieten möchte, darf zwar nicht aufgrund seines Geschlechts oder seiner Hautfarbe benachteiligt werden, bekommt jemand aber wegen seiner sexuellen Orientierung einen Mietvertrag nicht, so ist das nicht verboten“, nennen die Sozialdemokraten ein griffiges Beispiel. Zwar wird das Levelling-up schon seit Jahren in der Regierung diskutiert. Doch bis jetzt ist es immer am Nein der ÖVP gescheitert, zuletzt knapp vor der Beschlussfassung im Ministerrat.

Außerdem soll die sexuelle Orientierung als Schutzgrund in den Gleichheitssatz der Bundesverfassung aufgenommen werden. Dieser beginnt derzeit mit den Sätzen: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Ein Drittel der Österreicher hat noch ein Problem mit gleichgeschlechtlicher Liebe

Zusätzlich zu den gesetzlichen Maßnahmen möchte man die Gegner einer Gleichstellung sexueller Minderheiten überzeugen. „Unsere  Herausforderung wird sein, Bewusstsein zu schaffen. Aufklärungsmaßnahmen wie Awarness-Kampagnen können einen wesentlichen Beitrag zum besseren Verständnis, zur Sensibilisierung und letztendlich zur Aufklärung in der Gesellschaft leisten“, heißt es dazu im SPÖ-Papier.

Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sieht die SPÖ die Mehrheit der Österreicher hinter sich: Dem Eurobarometer zufolge befürworten 70 Prozent der Bevölkerung, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle dieselben Rechte haben wie Heterosexuelle.

Zum Nachdenken bringt allerdings eine andere Zahl, die im „Plan A“ zitiert wird. Demnach meinen 67 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, dass an einer sexuellen Beziehung zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts nicht falsches sei. Was im Umkehrschluss heißt, dass ein Drittel der Bevölkerung nicht dieser Meinung ist. In Sachen Gleichstellung, Respekt und Anerkennung gibt es also noch viel zu tun.

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