Donnerstag, 18. April 2024
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Staatsanwaltschaft: Schwere Vorwürfe gegen die Frau des Orlando-Attentäters

Sie soll von dem Massaker vorab gewusst haben und sogar geholfen haben, den Ort dafür auszuwählen

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Noor Salman, die Frau des Orlando-Attentäters Omar Mateen, habe ihrem Mann geholfen, einen passenden Ort für ein Massaker auszuwählen. Das wirft die Staatsanwaltschaft in Florida der 30-Jährigen vor. Sie selbst weist alle Vorwürfe zurück. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Mateen hatte am 12. Juni 2016 in dem unter Lesben und Schwulen beliebten Nachtclub „Pulse“ 49 Menschen erschossen, bevor er selbst von der Polizei getötet wurde.

Salman muss sich wegen Beihilfe zum Terrorismus und Behinderung der Justiz vor einem Bundesgericht verantworten. Die zuständige Bundes-Staatsanwältin Sara Sweeny glaubt, dass sie sah, wie ihr Mann am Abend der Tat mit einer Waffe und einem Rucksack voll Munition das Haus verließ. Sie hat bereits zugegeben, gewusst zu haben „als er das Haus verlassen hat, dass der den Anschlag begehen würde“. Bei dem Anschlag auf den in der Latino-Community beliebten Nachtclub starben 49 Menschen, Mateen wurde von einer Spezialeinheit erschossen.

Anwalt sieht seine Mandantin selbst als Opfer

Ihr Anwalt Charles Swift möchte dieses Geständnis als unzulässig einstufen. Bei ihrer ersten Einvernahme hatte Noor Salman erklärt, in die Pläne ihres Mannes nicht eingeweiht gewesen zu sein. Bei ihrer ersten Anhörung vor Gericht wurde ihr eine Entlassung auf Kaution verweigert, der Richter ordnete ein psychologisches Gutachten an. Der Staatsanwältin zufolge fragte ihr Mann die 30-Jährige, was einen größeren Effekt haben würde: Ein Anschlag in Disney World oder einem Schwulenclub.

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Ihr Anwalt wiederholte, dass Salman keine Ahnung von den Plänen ihres Mannes hatte und von ihm missbraucht wurde. Die 30-Jährige wurde Mitte Jänner in Rodeo, einer Gemeinde nordöstlich von San Francisco, festgenommen. Dorthin ist sie nach dem Anschlag mit ihrem vierjährigen Sohn gezogen.

Im Falle einer Verurteilung droht Noor Salman lebenslange Haft.

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