Freitag, 19. April 2024
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SPÖ will Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Homosexueller

Justizsprecher Jarolim möchte das deutsche Modell nun auch für Österreich

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In Deutschland werden Männer, die wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden, automatisch rehabilitiert und entschädigt. Das hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. In Österreich gibt es lediglich eine Tilgung auf Antrag des Betroffenen. Nun fordert SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, sich am deutschen Beispiel ein Vorbild zu nehmen.

Automatische Aufhebung in Deutschland, Tilgung auf Antrag in Österreich

So sieht das von Justizminister Heiko Maas vorgestellte Gesetz eine pauschale Aufhebung strafrechtlicher Verurteilungen von Personen vor, die in der heutigen Bundesrepublik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Sie haben auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Verurteilung und jedes Jahr, das sie deshalb in Haft verbringen mussten.

Anders ist die Situation in Österreich: Hier hat der Nationalrat Mitte Dezember das „Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch“ beschlossen. Was sich unter dem sperrigen Titel verbirgt: Ein Gesetz, nach dem die entsprechenden Verurteilungen „auf Antrag durch gerichtlichen Beschluss zu tilgen“ sind.

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Keine Entschädigung für Verurteilungen und Haftstragen in Österreich

Und hier liegt das Problem: Die Tilgung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag des Verurteilten, eines Angehörigen oder der Staatsanwaltschaft. Beschlossen wird sie dann durch ein Gericht. Wenn die Tilgung eine Strafe nur herabsetzt, muss der Verurteilte oder ein Angehöriger den Antrag stellen.

Auch ist im österreichischen Gesetz keine finanzielle Entschädigung für die Verurteilung oder Haftstrafe vorgesehen. Ebenfalls keine Auswirkung hat die Tilgung auf das Verwaltungsrecht: Wenn jemandem beispielsweise der Führerschein weggenommen wurde, weil er als verurteilter Schwuler als unzuverlässig galt, ändert sich für diesen Betroffenen nichts.

„Eine echte Rehabilitation bedeutet, solche Verurteilungen automatisch aufzuheben“

Das möchte Jarolim gerne ändern. Er bezeichnet das Tilgungsgesetz als „halbherzige Form der Rehabilitierung“, weil die Tilgung der Strafen eben nur auf Antrag erfolge. „Eine echte Rehabilitation bedeutet, solche Verurteilungen automatisch aufzuheben“, so der SPÖ-Justizsprecher.

Für Jarolim wäre eine Rehabilitation nach deutschem Vorbild deshalb „ein wichtiges Symbol, dass wir frühere Verurteilungen aufgrund dieser Paragrafen als moralisches Unrecht sehen“. Verbunden werden könnte dies, so der SPÖ-Justizsprecher, mit einer Bedauernsbekundung des Parlaments. Denn bis jetzt hat sich die Republik bei den Männern, die wegen ihrer Homosexualität im Gefängnis landeten, noch nicht einmal entschuldigt.

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