Freitag, 19. April 2024
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Eingetragene Partnerschaften in Österreich jetzt am Standesamt

Gesetzesänderung gleicht Ehe und Eingetragene Partnerschaft weiter an

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Seit Samstag dürfen schwule und lesbische Paare ihre Eingetragene Partnerschaft nun auf dem Standesamt schließen. Von der Politik wird diese Entwicklung begrüßt. Die 2010 von der ÖVP in das Gesetz hineinreklamierte Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaften war der sichtbarste Unterschied zwischen Eingetragener Partnerschaft und Ehe.

VP-Familienministerin freut sich über Öffnung der Standesämter

„Egal ob klassische Vater-Mutter-Kinder-Familien, Patchwork, Alleinerziehende oder Regenbogenfamilien: Familie ist dort, wo Liebe ist“, freute sich Familienministerin Sophie Karmasin von der ÖVP in einer Aussendung. Auffallend: Die zuständigen ÖVP-Minister Wolfgang Sobotka für Inneres und Wolfgang Brandstetter für Justiz äußerten sich öffentlich nicht über die Gesetzesänderung.

Karmasin freute sich, „dass die Verpartnerung vor dem Standesamt nun endlich Realität geworden ist“. Der Einsatz habe sich gelohnt, so die ÖVP-Politikerin. Mit der Eintragung auf dem Standesamt gebe es „eine wirkliche Verbesserung in der Lebenssituation der gleichgeschlechtlich Liebenden“, die Unterschiede zwischen Ehe und Partnerschaft konnten dadurch „minimiert“ werden.

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SPÖ und Grüne bleiben bei ihrer Forderung, die Ehe zu öffnen

Doch eine Minimierung der Unterschiede reicht dem Koalitionspartner nicht. Die Öffnung der Ehe bleibe das Ziel, so SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Brunner und Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SPÖ-LGBT-Organisation SoHo. Fürs Erste sind sie aber offenbar zufrieden:: „Das Bohren harter Bretter hat sich ausgezahlt“, meinen sie mit Blick auf die Überzeugungsarbeit bei der ÖVP.

Ewa Dziedzic, Bundesrätin der Grünen und Sprecherin der Grünen Andersrum, betont, dass auch ihre Partei weiter für eine Öffnung der Ehe und eine Reform derselben kämpfen würde – wie es auch die HOSI Wien fordert: „Die Grünen fordern nicht nur eine Reform des Eheinstitutes, sondern Zugang zu diesem von allen Menschen. Heiratsverbote sind weder zeitgemäß, noch können wir weiterhin Menschen davon ausschließen, nur weil sie ein anderes Geschlecht lieben“, so Dziedzic.

Auch eine zweite Frotzelei für gleichgeschlechtliche Paare wurde abgeschafft: So wurde im Jahr 2010 ebenfalls auf Initiative der ÖVP für verpartnerte Paare die Kategorie „Nachname“ eingeführt – nun tragen sie, wie alle anderen Menschen in Österreich, einen (gemeinsamen) „Familiennamen“.

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