Donnerstag, 28. März 2024
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Vergewaltigungs-Vorwurf: Schwules Paar freigesprochen

Das Paar war ein halbes Jahr lang unschuldig in Untersuchungshaft

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In Augsburg ist am Montag ein schwules Paar vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das berichtet die „Augsburger Allgemeine“. Das vermeintliche Opfer verstrickte sich in Widersprüche. Für das Paar endet damit ein Alptraum: Es musste die letzten sechs Monate in Untersuchungshaft verbringen.

Nach der Party wurde weitergefeiert – dabei gab es einen rätselhaften Dreier

Der Vorfall hatte sich am 16. September des letzten Jahres in der Wohnung des Paares, ein 33-jähriger Hotelfachmann und ein 35-jähriger Maurer, ereignet. Nachdem eine Gruppe schwuler Männer in einem Augsburger Club gefeiert hatte, ging es ab fünf Uhr früh in der Wohnung weiter. Dabei floss reichlich Alkohol.

Der Anklageschrift zufolge lockte das Paar, das seit 2013 in einer Lebenspartnerschaft lebt, das mutmaßliche Opfer schließlich unter einem Vorwand ins Schlafzimmer, wo der 35-jährige schon im Bett lag. Die beiden Männer begannen, sich zu berühren und forderten den Dritten auf, mitzumachen. Als er aus dem Zimmer flüchten wollte, hätten ihn die Angeklagten zurückgehalten. Anschließend hätten sie ihn mit einem Baseballschläger bedroht und brutal vergewaltigt, so die Anklage.

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Der Sex war einvernehmlich, sagte das Paar – und das mutmaßliche Opfer verstrickte sich in Widersprüche

Die beiden Männer bestritten die Vergewaltigung: Man habe zwar Sex mit dem Mann gehabt, der sei aber einvernehmlich gewesen. Und wie Zeugenaussagen ergaben, war zwar ein Baseballschläger im Spiel, aber nicht zur Bedrohung: Einer der Angeklagten habe spärlich bekleidet damit getanzt.

Vor Gericht begann die Anklage relativ schnell zu bröckeln: Die Erinnerung der Zeugen war sehr lückenhaft, ihre Aussagen nicht sehr zuverlässig. Schließlich verstrickte sich das Opfer noch in Widersprüche. So gab er etwa an, vorher noch nie in der Wohnung des Paares gewesen zu sein – was widerlegt werden konnte.

Außerdem konnte der Mann nicht erklären, warum er sich erst am Nachmittag aus der Wohnung des Paares abholen ließ, nachdem er seinen Rausch ausgeschlafen hatte – und erst dann Anzeige erstattete.

Staatsanwaltschaft und Verteidugung fordern Freispruch

Schließlich forderten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung der Männer einen Freispruch für das schwule Paar. Für den Richter handelte es sich bei dem Vorfall um eine Anreihung von Missverständnissen. Er erklärte, offenbar sei „zu wenig kommuniziert“ worden, was man im Bett wolle, und was eben nicht.

Bei einer Verurteilung hätten die beiden Männer mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren rechnen müssen. Die Männer wurden sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. Für den sechs Monate dauernden Aufenthalt bekommen sie nun eine Entschädigung von 25 Euro pro Tag und Person.

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