Freitag, 19. April 2024
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Betreiber von „kreuz-net“ muss in Wien wegen Verhetzung vor Gericht

Verhandlung um zwei Wochen vertagt, weil der Angeklagte mehr Zeit „für die theologische Abklärung“ der Begriffe braucht

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Der Betreiber des Internet-Portals „kreuz-net.at“ muss sich am 25. Juli wegen Verhetzung am Wiener Landesgericht verantworten –  weil er in einem Artikel gegen Homosexuelle hetzt. Das berichtet religion.ORF.at. Das Portal ist ein einfacher Abklatsch des radikal-katholischen Portals „kreuz.net“, dessen Urheber bis heute nicht gefunden werden konnten.

Syphilis als„Gottes Strafe“ für „Homo-Unzüchtler“

Die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Artikels Anklage erhoben, der im Dezember 2015 auf der rechtskatholischen Plattform erschienen ist. Darin gibt es wüste Ausfälle gegen Homosexuelle. Unter anderem war davon die Rede, Syphilis sei „Gottes Strafe“ für „Homo-Unzüchtler“.

Wiederholte antisemitische und homophobe Beiträge hatten bereits kurz nach dem Start der Seite im Jänner 2013 den heimischen und den deutschen Verfassungsschutz auf den Plan gerufen. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm schließlich Ermittlungen auf.

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Lob für Gesetz gegen „Homo-Propaganda“, CSD-Prügeleien „Zusammenstoß mit zu Recht aufgebrachten Bewohnern“

Unter anderem lobte der Betreiber das international kritisierte „Anti-Homo-Propaganda“-Gesetz in Russland als „Vorbild für Westeuropa“: Es sei, so die Website, nötig geworden, „nachdem es bei (zum Teil illegalen) Paraden immer wieder zu Zusammenstößen mit zu Recht aufgebrachten Bewohnern der Stadt gekommen ist.“

Dass diese „zu Recht aufgebrachten Bewohner“ vor allem rechtsextreme Schläger waren, ignoriert die Seite. Die russisch-orthodoxe Kirche hatte „einen wesentlichen, positiven Einfluss bei der Entscheidung“ des Gesetzes gegen „Homo-Propaganda“, so die Seite.

Verhandlung vertagt, weil Angeklagter mehr Zeit „für die theologische Abklärung“ braucht

Eigentlich hätte der Prozess wegen Verhetzung bereits heute am Landesgericht für Strafsachen stattfinden sollen. Allerdings erklärte der Angeklagte dem Richter, nachdem ihm der Strafantrag zugestellt worden war, dass der Zeitraum bis zur Verhandlung „für die theologische Abklärung“ der inkriminierten Begriffe nicht ausreichend sei. Darauf bekam er eine zweiwöchige Vorbereitungszeit zugestanden.

Die Seite „kreuz-net.at“, die auch unter „kreuz-net.info“ abrufbar ist, wollte nach deren erzwungenen Ende in die Fußstapfen der Hass-Seite „kreuz.net“ treten. Laut Impressum verantwortet der Betreiber auch die rechtsgerichtete Seite couleurstudent.at.

Der Österreichische Cartellverband (ÖCV) distanzierte sich bereits kurz nach der Gründung der Seite „klar und deutlich von den auf der Website kreuz-net.info transportierten Inhalten“.

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