Samstag, 20. April 2024
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Nicht schwul genug? BAMF lehnt Asylanträge von vier Irakern ab

Bei einer Abschiebung in die alte Heimat drohen dem Mann Gefängnis und der Tod durch radikale Milizen

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Weil er dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht schwul genug ist, soll ein homosexueller Iraker in seine Heimat abgeschoben werden. Das berichtet das Queer Refugee Network Leipzig. Im dem Land drohen dem Mann und drei weiteren irakischen Flüchtlingen, die ebenfalls abgeschoben werden sollen, das Gefängnis und der Tod durch radikale Milizen.

Der Betroffene wurde zwangsverheiratet und wird von Milizen verfolgt

Dem Queer Refugee Network zufolge wird der Mann, dessen Asylantrag nun abgelehnt wurde, im Irak nachweislich von Milizen verfolgt. Auch sei öffentlich zu seiner Ermordung aufgerufen wurden. In seiner Heimat wurde er mit einer Frau zwangsverheiratet.

Doch für das BAMF sind das alles keine Gründe, dem Mann Asyl in Deuschland zu gewähren. So sei er im Irak „nicht von einer menschenrechtswidrigen Behandlung unmittelbar bedroht“, ist das deutsche Amt überzeugt. Denn für die Beamten ist er offenbar nicht schwul genug: Seine Homosexualität werde ihm „bei einer Rückkehr aufgrund seines Verhaltens und seiner Kleidung auch nicht noch einmal unterstellt“, ist sich das BAMF sicher.

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Weil er sich nicht traute, über seine Homosexualität zu sprechen, bekommt ein zweiter Iraker kein Asyl

Einem weiteren schwulen Mann aus dem Irak wurde zum Verhängnis, dass er bei seiner Anhörung in Deutschland seine Homosexualität zunächst nicht erwähnt hatte. Obwohl ihm dem Queer Refugee Network zufolge seine eigene Familie nach dem Leben trachtet, hält das BAMF den Fall für „konstruiert“.

Zwei weiteren schwulen Irakern wird das europäische Flüchtlingsrecht zum Verhängnis: Sie sollen nach Dänemark und Norwegen abgeschoben werden. Dort wurde ihr Asylantrag allerdings bereits abgelehnt. Nach Informationen der norwegischen LGBTI-Organisation „Skeiv Verden“ droht ihnen noch auf dem Flughafen die Abschiebung in den Irak – und dort der Tod.

Ein weiterer Iraker ist in seiner Heimat geoutet – auch er soll zurückgeschickt werden

Denn einer der beiden Männer ist in seinem Heimatland bereits öffentlich geoutet und wird gesucht. Einer seiner Bekannten sei wegen seiner Homosexualität bereits zu Tode gesteinigt worden, so das Queer Refugee Network. Der andere sei suizidgefährdet, weil er psychisch labil sei und sein bisheriges Leben lang ungeoutet und in Angst gelebt habe.

Das Queer Refugee Network Leipzig fordert das BAMF deshalb auf, die Anträge neu zu prüfen und dabei aktuelle Situation sexueller Minderheiten im Irak bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen: Zwar ist Homosexualität in dem Land zwar nicht strafbar,  allerdings wird ein Gesetz gegen außerehelichen Sex regelmäßig gegen Lesben und Schwule angewandt. Außerdem gibt es zahlreiche religiöse Milizen, die seit Jahren Männer, die sie für schwul halten, verfolgen und hinrichten.

Aussagen von Diktatoren glaubt das BAMF, Flüchtlingen offenbar nicht

Es ist nicht das erste Mal, dass das BAMF mit seinen Entscheidungen zulasten queerer Flüchtlinge in die Kritik gerät: So wurden in der Vergangenheit Asylanträge unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die Betroffenen in der Heimat ihre sexuelle Orientierung verheimlichen könnten.

Auch der Asylantrag eines schwulen Syrers wurde im Mai 2016 zunächst unter anderem abgelehnt, weil er in seiner Heimat seine sexuelle Orientierung „aber nicht ausgelebt“ habe und deshalb davon „kaum jemand wusste“. Im Bescheid bezog sich das BAMF unter anderem auf Aussagen von Staatschef Baschar al-Assad: Der Diktator hat erklärt, „dass es sich bei den Bürgerkriegsflüchtlingen in der Mehrheit um gute Syrer und Patrioten“ handle: „Vor diesem Hintergrund ist nicht generell davon auszugehen, dass alle Syrer, die ihre Heimat verlassen haben, als Regimegegner betrachtet werden“, so die Schlussfolgerung des Amtes.

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