Donnerstag, 25. April 2024
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Asylantrag: Schwuler Russe muss Richter sein Sex-Leben erzählen

Diese Fragen sind unzulässig - für deutsche Behörden sind schwule Russen in ihrer Heimat nur "moderat gefährdet"

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Eine entwürdige Prozedur musste ein schwules Paar aus Russland durchmachen, das in Deutschland um Asyl angesucht hat: Wie das lokale „Wochenblatt“ berichtet, mussten sie vor dem Verwaltungsgericht Regensburg vier Stunden lang ihr Sexualleben zu Protokoll geben – obwohl solche Fragen eigentlich rechtswidrig sind und in anderen Bundesländern auch nicht gestellt werden.

Der 41-jährige Pavel Tupikow und sein 32 Jahre alter Lebensgefährte Igor Popialkovskii sind aus St. Petersburg geflüchtet, weil sie zuerst von einem betrunkenen Nachbarn verprügelt wurden, und einige Tage später „Schwuchtel“ an ihrer Wohnungstür stand. Die Polizei half – aber dem Nachbarn: Ein Beamter forderte das Paar auf, zu verschwinden und drohte ihnen mit rechtlichen Konsequenzen. Dabei bezog er sich auf das Gesetz gegen Homo-Propaganda.

Mindeststrafe für den Mann, der einen Freund des Paares mit 22 Messerstichen tötete

Die Situation für Lesben und Schwule wird in Russland immer schwieriger: „Ein Mann, mit dem ich mal etwas hatte, wurde vor einem Jahr in St. Petersburg getötet: Schwulenhasser legen sich Accounts bei Grindr oder Gayromeo an und verabreden sich dann mit den Leuten, um sie zu verprügeln oder zu töten. Der Mörder, der meinen Ex mit 22 Messerstichen umgebracht hat, hat nur die Mindeststrafe bekommen: acht Jahre. Normalerweise bekommt man 20 Jahre für so eine Tat. Das ist natürlich ein politisches Zeichen“, sagt Igor dem Online-Magazin „Vice“.

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Und Pavel ist in Russland auch persönlich gefährdet: „Bevor Pavel mich kennengelernt hat, lebte er mit seiner Ehefrau und seiner Tochter zusammen. Die Brüder seiner Ex-Frau bedrohen ihn bis heute, er hat schon viele Facebook-Profile gelöscht, mittlerweile hat er Profile mit Fakenamen“, erklärt Igor.

Bedrohung von Homosexuellen in Russland ist für das BAMF nur „moderat“

Doch das ist für die Behörden in Bayern offenbar kein Grund, Asyl zu gewähren: Das wegen seines Umgangs mit LGBT-Flüchtlingen in die Kritik geratene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erkannte Tupikow nicht als Flüchtling an und erließ einen Abschiebebescheid.

Denn Homosexualität ist in Russland nicht offiziell verboten, sondern „nur“ gesellschaftlich geächtet. Dem Bescheid zufolge sei die Intensität der Verfolgung von Homosexuellen in Russland „moderat“ und das Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ keine Diskriminierung.

Der Richter stellte Fragen zum Sexualleben – obwohl das nicht zulässig ist

Dagegen klagt nun der 41-Jährige – doch vor Gericht wird der Russe erneut gedemütigt. Der Richter sagte den beiden Männern ins Gesicht, dass er ihnen nicht glaube, ein Paar zu sein. Doch das war nicht das einzig befremdliche: „Ich musste vier Stunden lang nur über Sex sprechen“, erinnert sich Tupikow an die Verhandlung, die am 26. Juni am Verwaltungsgericht Regensburg stattfand. Der Richter wollte wissen, wann und mit wem der 41-Jährige sein erstes Mal hatte – und wie es ihm gefallen hatte: „Er wollte alles genau wissen.“

Diese Fragen sind aber unzulässig: Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits im Jahr 2014 festgestellt hat, sind zwar Nachfragen über die sexuelle Orientierung rechtens, dabei müssen aber die Grundrechte des Betroffenen geachtet werden. Die Straßburger Richter betonten damals, dass die Behörden Asylbewerber zwar zu „Ereignissen und Umständen, die die behauptete sexuelle Ausrichtung eines Asylbewerbers betreffen“ befragen dürfen – aber nicht zu Einzelheiten ihrer sexuellen Praktiken.

„Mit Copy und Paste wird über unser Schicksal entschieden“

Am 25. Juli wird der Prozess fortgesetzt. Dass Pavel vor Gericht recht bekommt, spielt nicht nur für seinen Freund Igor eine wichtige Rolle. Dieser wartet noch auf seinen Bescheid. Und damit ist er nicht alleine: „Ich kenne vier weitere Schwule aus Russland, die Ablehnungsbescheide in fast genau demselben Wortlaut bekommen haben – mit Copy and Paste wird hier über unser Leben entschieden“, ärgert sich Igor im Gespräch mit „Vice“.

Dabei dürfte es sich vor allem um ein lokales Problem handeln: „In anderen Bundesländern wird die Verfolgung von Homosexuellen in Russland durchaus als Fluchtursache anerkannt“, ärgern sich die beiden – nur Bayern scheint hier härtere Maßstäbe anzulegen. Maßstäbe, die ein schwules Paar aus Russland trennen und in Lebensgefahr bringen könnten.

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