Samstag, 20. April 2024
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Deutschland: Bundespräsident unterzeichnet Gesetz zur Ehe für alle

Damit kann das Gesetz wie geplant mit 1. Oktober in Kraft treten

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In Deutschland kann das Gesetz zur Ehe für alle erwartungsgemäß in Kraft treten: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat es unterzeichnet. Das hat eine Sprecherin des Bundespräsidialamts vor wenigen Minuten bestätigt. Die Unterzeichnung fand bereits gestern Abend statt. Damit kann die Ehe für alle wie geplant mit 1. Oktober in Kraft treten.

Der Bundestag hatte nach jahrzehntelangem Ringen einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrats am 30. Juni beschlossen, knapp zwei Jahre nach dessen Einbringung. Die SPD hatte das Gesetz mit den Oppositionsparteien Grüne und Linke im Bundestag durchgesetzt, auch 75 Abgeordnete von CDU und CSU stimmten letzendlich dafür, die zivilrechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Anschließend billigte auch der Bundesrat das Gesetz Anfang Juli erwartungsgemäß.

Der Bundespräsident beachtete Aufforderungen der Union, das Gesetz prüfen zu lassen, nicht.

Das Gesetz lag seit letzten Freitag zur Prüfung im Schloss Bellevue, dem Amtssitz des Bundespräsidenten. Am Dienstag ging eine Sprecherin des Bundespräsidialamts gegenüber dem „Tagesspiegel“ von einer durchschnittlichen Prüfdauer aus. Diese beträgt etwa zwei Wochen. Der deutsche Präsident trifft wie der österreichische bei der Ausfertigung von Gesetzen keine politische Entscheidung, sondern prüft, ob sie verfassungskonform zustande gekommen sind.

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Einzelne Politiker aus CDU und CSU hatten zuvor gefordert, der Bundespräsident solle die Ehe für alle zuvor vom Verfassungsgericht prüfen lassen, weil sie gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. „Der Bundespräsident sollte eine gründliche Prüfung der Verfassungsgemäßheit vornehmen. Bei Zweifeln sollte er eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bevor er das Gesetz unterschreibt“, sagte CDU-Bundestagsabgeordneter Patrick Sensburg der „Bild“-Zeitung.

Nach der Ausfertigung wird das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach deutschem Recht tritt ein Gesetz am ersten Tag des dritten Monats, der auf die Verkündigung folgt, in Kraft. Das wäre – wie erhofft – der 1. Oktober 2017.

CDU und CSU kündigen weiteren Widerstand an

Allerdings ist es mit dem Gesetz alleine nicht getan: Es braucht auch entsprechende Anweisungen an die Verwaltung, damit schwule und lesbische Paare in Deutschland ohne Probleme heiraten können. Und da hat der deutsche Innenminister Thomas de Maizière von der CDU bereits angekündigt, dass es „massive Probleme bei der Umsetzung“ geben könnte, da bestimmte Folgeregelungen fehlten.

Außerdem hat der Freistaat Bayern bereits angekündigt, Wissenschaftler mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung sowie mit einer Prüfung der internationalen Rechtslage zu beauftragen.

Das Eheverständnis von Kirchen und Religionsgemeinschaften bleibt von dem Gesetz unberührt. Mit der „Ehe für alle“ können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, auch gemeinsam Kinder adoptieren.

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