Freitag, 19. April 2024
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Kinderbetreuungsgeld für Lesben-Paare: Karmasin verteidigt Rechtslage

Diese Leistung stehe immer nur dem hauptbetreuenden Elternteil zu, betont die Ministerin

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Wenn ein lesbisches Paar fast gleichzeitig schwanger wird, hat nur eine der beiden Frauen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Familienministerin Sophie Karmasin hat diese Regelung gestern in der „ZIB 2“ verteidigt – und auch der bekannte Bürgerrechts-Anwalt Helmut Graupner kann in dem Fall keine rechtliche Diskriminierung erkennen.

Zwei Partnerinnen werden Mütter, aber nur eine kann zu Hause bleiben

Das Schicksal von Bernadette und Sandra ging gestern durch die österreichischen Medien. Im Mai brachte Sandra den kleinen Florian zur Welt, Bernadette erwartet ihr Kind im September. Doch das Kinderbetreuungsgeld bekommt nur eine der beiden Frauen. Dem Familienministerium zufolge kann es bei mehreren Kleinkindern in der Familie nur für das jüngste Kind bezogen werden.

Im Gespräch mit Armin Wolf verwehrt sich die scheidende Familienministerin am Dienstagabend gegen den Vorwurf, dass gleichgeschlechtliche Paare hier diskriminiert würden. „Alle werden gleich behandelt, es ist immer dieselbe Situation. Diese zwei Frauen haben ja, wie viele andere homosexuelle Paare sehr dafür gekämpft, dass sie auch als Familie gesehen werden, mit allen Rechten. Deshalb wollen wir sie gleichermaßen behandeln“, so Karmasin.

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Karmasin sieht keine Diskriminierung, sondern Gleichbehandlung

Es gäbe auch die Situation bei heterosexuellen Paaren, dass ein Vater mit einem Kind aus erster Ehe, gemeinsam mit einer Mutter mit dem gemeinsamen Kind im gemeinsamen Haushalt leben würde, so Karmasin. „Jedes Kind bekommt die Familienbeihilfe – monatlich bis zu 200 Euro. Aber das Kinderbetreuungsgeld steht dem hauptbetreuenden Elternteil zu – ob das jetzt Vater oder Mutter ist, ist irrelevant für uns“, so die ÖVP-Ministerin.

Ähnlich sieht das auch der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, der gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare kämpft. „Das Kinderbetreuungsgeld ist kein Muttergeld, sondern eine Unterstützung für einen der beiden Elternteile (gleich welches Geschlecht), wenn er zu Hause bleibt und sich der Kinderbetreuung widmet. Gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare werden gleich behandelt“, schreibt er auf Facebook. In keinem Fall könnten beide Elternteile gleichzeitig zu Hause bleiben und Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Das betroffene Paar hat eine Petition ins Leben gerufen

Das betroffene Paar kämpft trotzdem für eine Änderung der Gesetze: Es hat eine Online-Petition ins Leben gerufen, nach der künftig jeder Mutter das Recht zustehen sollte, für die Betreuung ihres Kindes Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.

Hier geht es zur Petition

Der Gesetzgeber habe eine solche Situation schlicht nicht bedacht, meinen Experten. Und Sandra und Bernadette sind kein Einzelfall: Bei FAmOs, dem größten Verein für Regenbogenfamilien in Österreich, häufen sich entsprechende Anfragen. Das Kinderbetreuungsgeld sei „als Familienleistung konzipiert und nicht als Anspruch von Einzelpersonen“, heißt es auf der Homepage des Vereins. Man arbeite mit dem Ministerium an einer Klärung.

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