Samstag, 20. April 2024
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Cruiser überfallen: Dreieinhalb Jahre Haft, ohne Bewährung

Angeklagte suchte sich gezielt schwule Opfer aus - die Beute war allerdings gering

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In Köln wurde ein 45-Jähriger am Mittwoch zu insgesamt dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er zwei schwule Männer auf Autobahn-Rastplätzen in Nordrhein-Westfalen ausgeraubt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der verheiratete Vater dreier Töchter hat schwule Männer an Sex-Treffpunkten überfallen

Der Angeklagte ist ein ehemaliger Gastronom, er ist mit einer Frau verheiratet und Vater dreier Töchter. Er hatte seinen Opfern auf Rastplätzen in der Nähe von Köln und Aachen, die als Cruising-Treffpunkte bekannt waren, aufgelauert. Dann machte er ihnen zunächst Avancen, bevor er sie bestahl. In beiden Fällen wurde er dabei ertappt und setzte sich mit Pfefferspray zur Wehr.

Die Überfälle liegen schon sechs und zehn Jahre zurück – doch überführt worden konnte der Ex-Wirt erst letztes Jahr: Von einer Basketball-Kappe, die der Mann bei einem der Überfälle auf der Flucht verloren hatte, wurden DNS-Proben genommen, die schließlich zu dem 45-Jährigen führten.

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Der erste Überfall geschah vor zehn Jahren – ob es noch mehr Opfer gibt, ist nicht bekannt

Vor zehn Jahren stieg der Angeklagte in das Auto eines damals 23-Jährigen, für den es seiner Aussage vor Gericht zufolge die „ersten sexuellen Erfahrungen“ waren, wie die Kölner Boulevardzeitung „Express“ schreibt. Während dem Vorspiel habe der Angeklagte versucht, seinen Camcorder und Geld zu stehlen. Als er ihn deshalb zur Rede stellen wollte, sei er mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt worden, erinnerte sich das Opfer im Zeugenstand.

Im Oktober 2017 kam es dann zum zweiten derartigen Überfall auf einem Rastplatz der A44 bei Aachen. Der Angeklagte habe einen heute 38-Jährigen angeflirtet, im Wagen des Opfers sei es zu „ersten Berührungen“ gekommen. Als dieser den Diebstahl bemerkte, sei er ebenfalls mit Pfefferspray attackiert worden.

Auch in Mönchengladbach wollte er einen schwulen Mann im Pornokino bestehlen

Es ist nicht das erste Mal, dass der Vater von drei Töchtern sich schwule Männer als Opfer ausgesucht hat: Vom Landgericht Mönchengladbach wurde der Mann bereits zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er im Juli 2016 einen Schwulen in einem Pornokino bestohlen hatte – und sich ebenfalls mit Pfefferspray zur Wehr setzte. Bei der Verhaftung wurde eine DNS-Probe genommen, durch die auch die älteren Taten dem Mann zugerechnet werden konnten.

Dieses Verbrechen wurde in das Strafmaß miteinberechnet. Trotzdem blieb der Richter deutlich hinter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Gesamtstrafe von sechs Jahren zurück. Strafmildernd wirkten unter anderem das Geständnis und eine Entschuldigung am ersten Prozesstag. Der 45-Jährige hatte die Überfälle mit Schulden nach der Schließung seines Restaurants begründet, gegen Schwule habe er nichts.

Für den Richter waren die Taten ein „minder-minderschwerer Fall“

Der Richter bezeichnete die Tat in der Urteilsbegründung als „minder-minderschweren Fall“ eines räuberischen Diebstahls: Der 45-Jährige habe nicht mit Raubvorsatz gehandelt, sondern einen Trickdiebstahl durch Ablenkung seiner Opfer begehen wollen. Außerdem sei die Beute (Ein Camcorder im Wert von 75 Euro, insgesamt 68 Euro Bargeld) gering ausgefallen.

Doch nach wie vor ist es unklar, ob die angezeigten Übergriffe auch die einzigen Taten des 45-Jährigen waren – oder andere Geschädigte aus Scham auf eine Anzeige verzichtet haben. So berichtete das zweite Opfer vor Gericht, den Angeklagten später auf einem Rastplatz bei Kerpen noch einmal gesehen zu haben. Die alarmierte Polizei sei jedoch zu spät eingetroffen.

Bis zum Antritt seiner Haftstrafe bleibt der Mann nun auf freiem Fuß. Er mache derzeit seinen LKW-Führerschein und pflege seine krebskranke Ehefrau, erklärte er vor Gericht. Er hoffe auf die Verbüßung der Strafe im offenen Vollzug, so der Angeklagte. „Er hat sein Leben komplett umgekrepelt“, sagte seine Anwältin, die das Strafmaß akzeptierte. Die Staatsanwaltschaft hat dazu noch keine Stellung abgegeben.

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