Donnerstag, 18. April 2024
HomePolitikEuropaBayern lässt Juristen "Ehe für alle" prüfen

Bayern lässt Juristen „Ehe für alle“ prüfen

Zwei Rechtsprofessoren sollen die Möglichkeiten einer Normenkontrollklage prüfen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Der Freistaat Bayern macht Ernst mit seiner Drohung, die Verfassungsmäßigkeit der „Ehe für alle“ prüfen zu lassen. Die Staatsregierung in München hat zwei Juristen beauftragt, das Gesetz zur Ehe-Öffnung zu untersuchen. Das hat die Staatskanzlei am Dienstag mitgeteilt.

Juristen sollen Verfassungsmäßigkeit und internationale Rechtslage klären

So soll der Augsburger Jus-Professor Ferdinand Wollenschläger prüfen, ob die Öffnung der Ehe mit dem Grundgesetz, der deutschen Verfassung, vereinbar sei. Seine Kollegin Dagmar Coester-Waltjen aus Göttingen soll die internationale Rechtslage klären.

Staatskanzleiminister Marcel Huber und Justizminister Winfried Bausback hatten das Kabinett über die Auswahl und Beauftragung der Gutachter informiert, so eine Pressemitteilung der Staatskanzlei. „Der Bundestag hat das Gesetz zur ‚Ehe für alle‘ in einer ‚Hauruck-Aktion‘ beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich sehr umstritten ist“, so Huber. Daher solle Wollenschläger die Rechtslage „sorgfältig aufbereiten und bewerten“.

- Werbung -

Bausback ergänzte zur Beauftragung Coester-Waltjens: „Wir wollen vor allem wissen: Wie wird in anderen Ländern das Institut der Ehe von der Verfassung oder anderen rechtlichen Grundsätzen besonders geschützt? Das ist wichtig, weil der Vergleich zu anderen Staaten in Europa bei der Auslegung des nationalen Rechts zunehmende Bedeutung erlangt hat.“

Bayern könnte Normenkontrollklage einbringen, verhält sich derzeit aber still

Nach dem Vorliegen der Ergebnisse dieser Untersuchungen will die bayerische Staatsregierung klären, ob sie vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen die „Ehe für alle“ klagen will. Einen Zeitrahmen dafür hat sie sich nicht gesetzt. Als Landesregierung könnte Bayern beim Verfassungsgericht eine Normenkontrollklage einbringen. Eine einstweilige Verfügung gegen die Ehe-Öffnung will Bayern nicht einbringen. Dadurch kann das Gesetz wie geplant am 1. Oktober in Kraft treten.

Bundestag und Bundesrat haben die Öffnung der Ehe kurz vor der Sommerpause beschlossen. Es stellt schwule und lesbische verheiratete Paare in allen rechtlichen Aspekten mit heterosexuellen verheirateten Paaren gleich, auch im Adoptionsrecht.

Uneinigkeit unter Verfassungsjuristen, ob Änderung des Grundgesetzes notwendig wäre

Allerdings haben einige Verfassungsjuristen Zweifel, ob die Öffnung der Ehe ohne eine Änderung der Verfassung möglich wäre. Das deutsche Grundgesetz schützt Ehe und Familie besonders, ohne sie aber genauer zu definieren.

Der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, meint, die Verschiedengeschlechtlichkeit gehöre „zu den Strukturprinzipien der Ehe im Sinne des Grundgesetzes“. Die Frankfurter Verfassungsrechtlerin Friederike Wapler ist allerdings der Meinung, das Vorenthalten der Ehe für schwule und lesbische Paare könnte als Diskriminierung gewertet werden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner