Donnerstag, 28. März 2024
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Trans-Mann, der in Deutschland ein Kind zur Welt bringt, ist Mutter

Bundesgerichtshof legt rechtliche Situation von Trans-Menschen als Eltern fest

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Ein Trans-Mann, der ein Kind zur Welt bringt, bleibt nach deutschem Recht seine Mutter. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Mutter- und Vaterschaft seien „als rechtliche Kategorien nicht beliebig untereinander austauschbar“, heißt es in dem Urteil der Höchstrichter.

Standesamt fragte das Gericht um Klärung des komplizierten Falls

Konkret geht es um einen Mann, der 1982 als Mädchen zur Welt kam und nach einer Geschlechtsanpassung seit 2010 auch rechtlich als Mann gilt. Um schwanger werden zu können, setzte er die Hormonbehandlung aus. Im März 2013 gebar er in Berlin einen Sohn von einem Samenspender.

Ins Geburtenregister und auf der Geburtsurkunde wollte sich der Mann als Vater eintragen lassen. Das sorgte auf dem Standesamt für Verwirrung – die Beamten fragten bei den Gerichten an, ob das möglich sei.

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Das sei es nicht, urteilten das Amtsgericht Berlin-Schöneberg und anschließend das Kammergericht Berlin. Nun hat der BGH diese Entscheidung in letzter Instanz bestätigt. Ein Frau-zu-Mann-Transgender, der ein Kind zur Welt bringt, ist für dieses Kind die Mutter.

Kinder sollen Mutter und Vater haben, so das Gericht

Der Gesetzgeber habe gewollt, dass Kinder auch rechtlich eine Mutter und einen Vater haben und so ihre Abstammung „nicht im Widerspruch zu den biologischen Tatsachen auf zwei rechtliche Mütter oder Väter zurückgeführt wird“, so die Richter. Das sei wichtig für das Kind und für die an Mutterschaft und Vaterschaft gebundenen Folgen, etwa im Sorgerecht.

Die Anerkennung eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen als Mann beziehe sich auf das Verhältnis zum Staat, so die Richter in Karlsruhe. Sie betonten, „dass der biologisch durch Geburt oder Zeugung festgelegte rechtliche Status als Mutter oder Vater des Kinds einer Veränderung nicht zugänglich ist“.

In der Geburtsurkunde des Kindes steht der weibliche Vorname der Trans-Mutter

Dem deutschen Transsexuellengesetz zufolge bleibe auch „das Rechtsverhältnis zwischen ihm und seinen Kindern allerdings unberührt“. Das gelte auch für Kinder, „die erst nach der Entscheidung über die Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit geboren worden sind“.

Ein weiterer Teil der Entscheidung dürfte vielen Transsexuellen größere Probleme bereiten. Denn der BGH entschied auch, dass für die Eintragung in das Geburtenregister die früheren weiblichen Vornamen der Mutter zu verwenden seien – zum Schutz des Kindes. Denn das erlaube dem Kind später einen Nachweis seiner Herkunft, ohne die Transsexualität eines Elternteils offenlegen zu müssen.

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