Donnerstag, 18. April 2024
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Mord aus Homophobie: 16-Jähriger ab November vor Gericht

Als die Messerspitze abbrach, soll der Jugendliche aus der Küche noch zwei weitere Messer geholt haben

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Weil er einen 64-Jährigen aus Schwulenhass ermordet haben soll, muss sich ein 16-jähriger Obdachloser ab 21. November vor dem Landgericht Ulm in Baden-Württemberg verantworten. Das hat das Gericht am Dienstag bekanntgegeben. Der Fall, der sich Ende Mai ereignete, sorgte für großes Aufsehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Tat ereignete sich am 23. Mai: Der damals 15-Jährige traf das spätere Opfer zufällig in einem Lokal in der Nähe des Bahnhofs. Er bat den Mann „um etwas zu trinken, zu rauchen und um einen Schlafplatz“, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Die beiden Männer einigten sich und gingen in die Wohnung des 64-Jährigen in der Schillerstraße.

Statt mit ihm einvernehmlichen Sex zu haben, stach der 15-Jährige mit dem Messer zu

Dort soll der Mann den Jugendlichen „einmalig und ohne jeglichen Nachdruck“ aufgefordert haben, mit ihm ins Schlafzimmer zu gehen, um dort Sex zu haben. Doch stattdessen holte sich der Bursche der Anklage zufolge ein Messer und soll im Schlafzimmer auf sein argloses Opfer eingestochen haben. Als das Messer abgebrochen sei, soll er zwei weitere Messer geholt und erneut auf den 64-Jährigen eingestochen haben, bis dieser aufgrund des hohen Blutverlusts an Ort und Stelle verstarb.

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Um die Spuren zu verwischen, soll der Angeklagte anschließend das Sofa und Kleidungsstücke des Opfers, die er zu einem Stapel zusammengehäuft hatte, angezündet haben. Zu diesem Zeitpunkt haben sich noch sechs Menschen im Gebäude befunden. Die Feuerwehr konnte den Brand rechtzeitig löschen.

Bereits zwei Tage vorher soll der heute 16-Jährige aus Wut ein weiteres Wohnhaus angezündet haben, um sich bei einem Bewohner für eine Strafanzeige gegen ihn zu rächen. Der Sachbearbeiter bei der Polizei, der sich mit diesem Fall beschäftigte, erkannte, dass es sich um denselben Täter handeln könnte.

Der Tatverdächtige ist weitgehend geständig

Deshalb muss sich der 16-Jährige ab Ende November wegen Mordes in Tateinheit mit Raub und schwerer Brandstiftung vor dem Richter verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass den bei der Tat „seine generelle Abneigung und Verachtung von Homosexuellen geleitet haben dürfte“. Außerdem wollte er den 54-Jährigen bestehlen.

Der Jugendliche ist weitgehend geständig und soll auch Schwulenhass als Tatmotiv zugegeben haben. Für die Staatsanwaltschaft ist das ein niederer Beweggrund, der strafverschärfend wirkt. Ihm droht nach deutschem Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von zehn Jahren.

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