Donnerstag, 18. April 2024
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Verfassungsgerichtshof prüft Ehe für alle: Freude bei SPÖ und NEOS

Gerichtsentscheidung könnte den "ewiggestrigen Parteien ÖVP und FPÖ" zuvorkommen

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Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare zu prüfen, sorgt auch in der österreichischen Innenpolitik für Aufregung. Der VfGH hat eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die Eingetragene Partnerschaft vorsehen.

Grundlage dieser Prüfung ist, dass auch aufgrund von VfGH-Urteilen gleichgeschlechtliche Paare verschiedengeschlechtlichen mittlerweile weitgehend gleichgestellt sind, bis hin zur gemeinsamen Elternschaft. Dennoch bestehen weiterhin unterschiedliche Rechtsinstitute. Dabei könnte es sich um eine in der Verfassung verbotene Diskriminierung handeln.

SoHo ist erfreut, dass der Verfassungsgerichtshof das Ehe-Verbot für Lesben und Schwule prüft

„Dass der Verfassungsgerichtshof in diesem Verfahren erstmals klar die generelle Diskriminierung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft erkennt ist ein immens wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichen Rechten für alle Österreicherinnen und Österreicher“, freut sich Bundesrat Mario Lindner, Vorsitzender der sozialdemokratischen LGBT-Organisation SoHo.

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„Gerade im Jahr 2017 darf es einfach keinen Unterschied mehr machen, wen wir lieben. Und ich hoffe, dass der VfGH dieser Argumentation in den nächsten Monaten weiter folgen wird!“, so Linder weiter. Er hatte schon im Juni gemeinsam mit Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner einen Gesetzesentwurf für die Öffnung der Ehe vorgestellt – dieser war von ÖVP und FPÖ blockiert worden.

NEOS begrüßen Prüfung: „Gericht kommt vielleicht ewiggestrigen Parteien ÖVP und FPÖ zuvor“

Auch die NEOS begrüßen die Prüfung des VfGH zur „Ehe für alle“. „Nun kommt möglicherweise auch die Judikatur den ewiggestrigen Parteien ÖVP und FPÖ zuvor. Es wäre bedeutend besser, wenn das Parlament endlich selbst die Ehe öffnet und sich nicht weiter drückt“, kritisiert der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak die Gewinner der Nationalratswahl. Es sei „schlichtweg absurd, dass hier immer noch unterschiedliche Rechtsinstitute bestehen“, so Scherak.

Lob für die Entscheidung des VfGH kommt auch von der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. Sie geht davon aus, dass das Höchstgericht die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare anordnen werde. Sie fordert in diesem Zusammenhang auch eine Modernisierung des Eherechts.

HOSI Wien will auch gleichzeitig das Eherecht reformieren

„Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft ist ein Gesetz des 21. Jahrhunderts und erfüllt die Ansprüche an eine gleichberechtigte Partnerschaft besser als das Flickwerk der die Ehe betreffenden Bestimmungen im ABGB, die in ihren antiquierten, heute kurios anmutenden Formulierungen des 19. Jahrhunderts auch immer noch den Geist des Patriarchats verströmen“. So HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. Dabei könne auch das allgemeine Heiratsalter zur Bekämpfung von Kinderehen auf 18 Jahre hinaufgesetzt werden.

Eine Entscheidung des VfGH über die Öffnung der Ehe könnte bereits im Dezember vorliegen. Dann würde die Bundesregierung aufgefordert werden, sich innerhalb weniger Wochen zu äußern. Schafft sie es nicht, den verfassungswidrigen Zustand zu reparieren, könnte die Ehe durch die Entscheidung des Höchstgerichts schon ab Jänner 2018 für schwule und lesbische Paare geöffnet werden.

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