Donnerstag, 18. April 2024
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SPÖ und NEOS starten Parlaments-Initiative für drittes Geschlecht

FPÖ-Gesundheitssprecher Belakowitsch will hingegen, dass Betroffene "nicht zuordenbar bleiben"

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Die Vorgabe des deutschen Bundesverfassungsgerichts, dass intersexuelle Menschen ein drittes Geschlecht amtlich ins Geburtenregister eintragen können müssen, sorgt auch in der österreichischen Politik für entsprechende Reaktionen.

SPÖ und NEOS wollen, dass das Parlament entscheidet – und nicht wieder das Höchstgericht

Wie das Morgenjournal auf Ö1 heute berichtet, sprechen sich SPÖ und NEOS für einen baldigen entsprechenden Beschluss im Parlament aus, auch in Österreich neben „männlich“ und „weiblich“ ein drittes Geschlecht einzuführen.

Damit schließen sich die beiden Parteien einer entsprechenden Forderung der Volksanwaltschaft und der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt an. SPÖ und NEOS wollen deshalb eine Initiative im Nationalrat starten. Das Parlament soll damit dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zuvorkommen, der im nächsten Jahr über diese Frage entscheidet.

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SPÖ kann sich Regelung wie in Deutschland vorstellen, NEOS wollen diskutieren, FPÖ ist dagegen, ÖVP schweigt

Der geschäftsführende SPÖ-Klubchef Andreas Schieder hält es für sinnvoll, in Österreich eine Regelung zu treffen, die jener in Deutschland ähnlich ist. Dort müssen sich Ärzte bei der Geburt nicht für ein Geschlecht entscheiden. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak zeigte sich gesprächsbereit. „Wir würden uns einer Diskussion nicht verschließen. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht“, so Scherak im ORF-Radio.

Von der ÖVP gibt es dazu keine Stellungnahme. Die FPÖ steht dem Vorschlag ablehnend gegenüber. Die freiheitliche Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch ist der Meinung, dass betroffene Menschen, „die ihren Weg nicht finden, einfach nicht zuordenbar bleiben sollen“.

In Österreich wären 30 Kinder pro Jahr betroffen

Dem widersprechen Betroffene: „Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen“, sagt Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (Vimö). „Wenn überhaupt, sollte ein Geschlechtseintrag nur freiwillig sein und auf der Selbstbestimmung der jeweiligen Person beruhen.“

In Österreich werden jedes Jahr rund 30 Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale nicht den gängigen Normen für männlich oder weiblich entsprechen. Die Rechtsordnung trägt diesem Umstand aber nicht Rechnung. Die betroffenen Kinder werden – in der Regel von den Ärzten – einem Geschlecht zugeordnet.

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