Samstag, 20. April 2024
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Kardinal Schönborn kritisiert Verfassungsrichter wegen Ehe-Öffnung

Sie würden mit ihrer Entscheidung "die Wirklichkeit verneinen", ist der Wiener Erzbischof überzeugt

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Kritik an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Ehe ab 2019 für schwule und lesbische Paare zu öffnen, kommt erwartungsgemäß von der römisch-katholischen Kirche. Für den Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn verneinen die Richter mit ihrer Entscheidung die Wirklichkeit. Das Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofs steht ihn sogar „im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof (EGMR)“.

Verfassungsrichter würden den Wert der heterosexuellen Ehe nicht erkennen, so der zölibatär lebende Erzbischof

„Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz in einer ersten Stellungnahme gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur Kathpress.

Der Verfassungsgerichtshof verneine die Wirklichkeit, wenn er „die Einzigartigkeit und damit die juristische Sonderstellung der Ehe verneint, die auf der Unterschiedlichkeit der Geschlechter aufbaut“, so Schonborn weiter. Er sei „zuversichtlich, dass sich langfristig die Einsicht in die Schöpfungsordnung wieder durchsetzen wird, die der Mensch nicht missachten kann, ohne Schaden zu nehmen“.

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Bischofskonferenz empfahl Verfassungsrichtern, „verantwortungsvoll“ zu beraten – das taten sie, unabhängig von der Kirche

Erst Anfang November hat die österreichische Bischofskonferenz nach dem Ende ihrer Vollversammlung betont, dass die Ehe wie bisher ausschließlich Paaren verschiedenen Geschlechts vorbehalten bleiben solle. An die Verfassungsrichter, die zuvor bereits ihren Prüfbeschluss bekanntgegeben hatten, richteten die Bischöfe die Aufforderung „verantwortungsvoll über diese Frage“ zu beraten und „an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen“.

Die Bischofskonferenz berief sich dabei auch auf die Entscheidungen des EGMR. Dieser habe wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten, erinnerten die Bischöfe.

Dass die Höchstrichter sich jetzt nicht an die Wünsche der römisch-katholischen Bischöfe hielten, ist ein eindrucksvoller Beweis für die Trennung von Kirche und Staat und die Unabhängigkeit der Gerichte in der Republik Österreich.

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