Samstag, 20. April 2024
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Grünes Licht für Ehe-Öffnung in Lateinamerika

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare

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Ein bahnbrechendes Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte könnte die Ehe in praktisch ganz Lateinamerika öffnen. In Beantwortung einer Anfrage aus Costa Rica machten die Richter am Dienstag klar, dass auch gleichgeschlechtliche Paare Zugang zur Ehe haben sollten. Das Urteil ist bindend.

Die Regierung in Costa Rica wollte im Jahr 2016 wissen, ob sie auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Eigentumsrechte so anwenden müsse wie bei heterosexuellen Ehen. Das Gericht bejahte diese Frage – und ging in der 145 Seiten starken Beantwortung noch einen großen Schritt weiter.

Die Begründung der Richter ähnelt jener ihrer österreichischen Kollegen

So stellte das Gericht – ähnlich wie auch der Verfassungsgerichtshof in Österreich – fest, dass es unzulässig und diskriminierend sei, eine rechtliche Bestimmung einzig und allein für heterosexuelle Paare einzuführen. Vielmehr sollten „homosexuelle Paare ohne jede Diskriminierung Zugang zu allen rechtlich anerkannten Haushaltsformen haben, einschliesslich der Ehe – dies um den Schutz aller Rechte dieser Familien zu garantieren.“ Diese Rechtsauffassung unterstützten sechs der sieben Richter.

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Einig waren sich die Richter sogar bei der Aussage, der Staat müsse der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gemäß „alle Rechte anerkennen und garantieren, die sich von einer familiären Verbindung zwischen Personen des gleichen Geschlechts ableiten lassen“. Dazu gehöre auch das Adoptionsrecht.

Die Richter räumten zwar ein, dass gleiche Rechte auch durch die Einführung von Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare möglich seien. Ein solcher Schritt betone allerdings eine Unterschiedlichkeit und führe zu Diskriminierung.

Das Urteil ist bindend – zwingt die Mitgliedsstaaten aber nicht, die Ehe auch zu öffnen

Das Urteil ist für die zwanzig Staaten der Region, die sich der Jurisdiktion des Gerichtshofs unterstellt haben, bindend. Fünf von ihnen, Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Uruguay und einige Bundesstaaten Mexikos, haben die Ehe bereits für schwule und lesbische Paare geöffnet.

Für fünfzehn weitere Staaten ist das Urteil ein Auftrag, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Die Entscheidung der Richter zwingt die Regierungen zwar nicht dazu, schwule und lesbische Paare haben nun aber langfristig ein rechtliches Instrument in der Hand, um ihre Rechte einzufordern.

Damit könnte die „Ehe für alle“ in praktisch ganz Lateinamerika und den wichtigsten Karibikstaaten schon bald Wirklichkeit werden. Nur Kuba, Venezuela, Guyana, Belize und die Dominikanische Republik erkennen die Zuständigkeit des Interamerikanischen Gerichtshofs nicht an.

Costa Rica hat auf den Richterspruch bereits reagiert und in Aussicht gestellt, dass es die rechtlichen Anpassungen rasch in Angriff nehmen werde. Kein Wunder – war doch eine der treibenden Kräfte hinter der Anrufung des Höchstgerichts die costa-ricanische Vizepräsidentin Ana Helena Chacón. „Das Gericht hat alle Staaten auf dem Kontinent, darunter unseren, an die Pflichten und historische Schuld gegenüber diesem Teil der Bevölkerung erinnert“, freute sie sich auch bei einer Pressekonferenz. Ihre Strategie, so die Öffnung der Ehe in der gesamten Region voranzutreiben, ist damit aufgegangen.

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