Freitag, 19. April 2024
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Katholische Segnung für schwule und lesbische Paare?

In Deutschland wagt sich ein weiterer römisch-katholischer Geistlicher vor

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In Deutschland gewinnt die Debatte, ob auch homosexuelle Paare durch die römisch-katholische Kirche gesegnet werden dürfen, an Fahrt. Nachdem sich der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode für eine solche Zeremonie ausgesprochen hatte, kommt nun ein neuer Vorschlag aus dem Bistum Limburg. Das berichtet die Katholische Nachrichten-Agentur.

Wenn keine katholische Ehe möglich ist, sollte eine Segnung helfen

So sprach sich Johannes zu Eltz, Stadtdekan von Frankfurt/Main, beim „Stadtkirchenforum II“ für „theologisch begründete Segensfeiern“ aus. Diese könne es nicht nur für schwule und lesbische Paare geben, sondern auch für andere Paare, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich sei. Konkret gehe es ihm neben Homosexuellen um Wiederverheiratete sowie Menschen, die sich nach eigener Einschätzung für das Ehesakrament nicht ausreichend würdig sehen.

Seinen Vorschlag begründete der Stadtdekan mit dem „urmenschlichen Bedürfnis“ nach Heil, Schutz, Glück und Erfüllung und damit nach dem Segen Gottes. Auch in Partnerschaften, denen eine katholische Eheschließung nicht möglich sei, gebe es „sittlich Gutes: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung“. Dieses Gute verdiene es, gutgeheißen zu werden. „Es ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig“, erklärte Johannes zu Eltz den Anwesenden.

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Die Partnerschaft solle auf Lebenszeit angelegt sein, die Segnung keine Eheschließung

Als Bedingung für eine Segensfeier nannte zu Eltz eine „verbindliche öffentliche Erklärung der Partner, dass die Partnerschaft auf Lebenszeit angelegt ist.” Das könne zum Beispiel durch die Schließung einer Zivilehe sein. Eine solche verbindliche Partnerschaft verdiene Respekt. Gottes Segen werde so für eine „gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt”, erbeten.

Bei der Veranstaltung berieten die etwa 170 Teilnehmer, welche Reformen die römisch-katholische Kirche vor Ort durchführen könnte. Dass solche Segensfeiern nicht im Alleingang möglich sind, war aber auch dem Stadtdekan klar. Zu Eltz sprach sich deshalb für verbindliche Richtlinien aus.

Nur dann sei eine Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung, in der das Sakrament der Ehe gespendet wird, ausgeschlossen. Auch sollte die Segensfeier auf wesentliche Elemente einer kirchlichen Eheschließung wie etwa die Segnung, das Anstecken der Ringe oder das einander zugesprochene Eheversprechen verzichten.

Vor einigen Wochen fördert ein Bischof die Segnung schwuler und lesbischer Paare

Bereits Anfang Jänner hatte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode gefordert, die Position der römisch-katholischen Kirche zu schwulen und lesbischen Beziehungen zu überdenken. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir eine Beziehung zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Menschen differenziert bewerten“, so der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Man dürfe diese Beziehungen nicht vorrangig als schwere Sünde einordnen. „Wir müssen in der Kirche ausführlicher darüber diskutieren. Schweigen und Tabuisieren führt nicht weiter und verunsichert“, mahnte er und brachte erstmals eine eigene Segensfeier ins Gespräch.

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