Freitag, 29. März 2024
HomeNewsChronik"Schwule abschlachten": 1.800 Euro Geldstrafe für "Reichsbürgerin"

„Schwule abschlachten“: 1.800 Euro Geldstrafe für „Reichsbürgerin“

Allgäuerin behauptete, ihr Account wurde gehackt - doch das war wenig glaubwürdig

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Wegen Volksverhetzung ist eine 59-jährige Deutsche, die der Reichsbürger-Bewegung nahesteht, zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Das berichtet die Allgäuer Zeitung. In einem mittlerweile gelöschten Facebook-Posting habe sie geschrieben, jeder Andersdenkende, Homosexuelle oder Flüchtling gehöre „abgeschlachtet“.

Vor dem Amtsgericht Kaufbeuren bestritt die Frau, im Oktober 2016 das Posting verfasst zu haben. Sie behauptete, ihr Facebook-Account sei gehackt worden. Doch das bezweifelten der Staatsanwalt und die Richterin. Sie sahen die Schuld der Frau als erwiesen an.

Internet-Postings und Briefe an die Justiz „triefen nur so von Geringschätzung gegenüber Homosexuellen“

Schließlich habe die Allgäuerin auch in anderen Internet-Beiträgen und sogar in Briefen an die Justiz eine ähnliche Gesinnung erkennen lassen: Diese würden „nur so triefen vor Geringschätzung gegenüber Moslems, Flüchtlingen und Homosexuellen“, so die Richterin in ihrem Urteilsspruch.

- Werbung -

Dass Verfasser von Hasspostings gegen sexuelle Minderheiten verurteilt werden, kommt selten vor – in den meisten Fällen fallen die Äußerungen unter die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit. Nur, wenn Tatbestände wie Volksverhetzung erfüllt werden, ist eine Strafverfolgung erfolgreich.

Nur selten wird Hetze gegen sexuelle Minderheiten vor Gericht bestraft

Das musste vor einigen Wochen auch der AfD-Politiker Kay Nerstheimer feststellen: Er wurde im Februar in Berlin zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt, weil er unter anderem Homosexuelle als „degenerierte Spezies“ bezeichnet hatte. Die Höchststrafe für Volksverhetzung liegt in Deutschland bei fünf Jahren Haft.

In Deutschland gilt seit 2018 das Netzdurchsetzungsgesetz. Es verlangt von Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, dass sie „offensichtlich strafbare“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner