Freitag, 19. April 2024
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Russland: Behörde sperrt beliebte LGBT-Webseite

Willkür statt Recht: Die Herausgeber der Seite wollen bis vor den Menschenrechts-Gerichtshof gehen

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Mit einem Verweis auf das Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ hat die russische Regierung den Zugriff auf eine beliebte LGBT-Newsseite gesperrt: Ab sofort kann gay.ru in Russland selbst nicht mehr aufgerufen werden, berichtet die englischsprachige Moscow Times.

Die Macher der Seite hatten 24 Stunden Zeit, „Homo-Propaganda“ von der LGBT-Webseite zu entfernen

So hat die Medienbehörde Roskomnadzor nach dem Urteil eines Gerichts in Sibirien den Machern von gay.ru letzte Woche 24 Stunden Zeit gegeben, „Informationen, deren Verbreitung in der Russischen Föderation verboten ist“ von der Seite zu entfernen – sonst würde die gesamte Seite russlandweit gesperrt.

Das Urteil, das die Grundlage für die Sperre von gay.ru bildet, kommt vom Bezirksgericht des Rajons Altaiski in der südsibirischen Republik Chakassien. Eingebracht wurde es von der Bezirksstaatsanwaltschaft und dem regionalen Büro von Roskomnadzor. Demnach habe die Seite gegen das Gesetz gegen „Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ verstoßen.

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Vor fünf Jahren gab es an der Seite noch nichts auszusetzen

Ein Verstoß gegen dieses Gesetz würde praktisch die gesamte Seite betreffen. Das Gesetz, das international scharf kritisiert wurde, ist vor fünf Jahren verabschiedet worden. Das Urteil zeigt, wie sich das Klima gegenüber sexuellen Minderheiten in Russland verschärft. Noch im Jahr 2013 hat Roskomnadzor nicht gegen das damals gerade in Kraft getretene Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ verstoße.

Am Montag hat Roskomnadzor dann Ernst gemacht und alle russischen Internet-Provider aufgefordert, den Zugang zu gay.ru zu sperren. In anderen Ländern ist die Seite nach wie vor zu sehen. Die Seite berichtet seit mehr als 20 Jahren über die Situation von sexuellen Minderheiten in Russland und LGBT-Nachrichten aus aller Welt.

Die Macher von gay.ru haben in einem Blog auf ihrer Seite bereits angekündigt, gegen das Urteil berufen zu wollen. Sie sind sich keiner Schuld bewusst: „Wir sind seit September 1997 für Euch da. Unsere Webseite ist für Personen über 18 Jahre gedacht, weshalb sie auch eine entsprechende Kennzeichnung trägt“, wendet die Redaktion an ihre Leser. Wenn notwendig, wollen die Macher auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen.

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