Donnerstag, 28. März 2024
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Hessische Protestanten öffnen Trauung für homosexuelle Paare

Ab Anfang 2019 sollen auch schwule und lesbische Paare nicht mehr gesegnet, sondern getraut werden

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In Frankfurt hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Sonntag beschlossen, dass sich künftig auch schwule und lesbische Paare trauen lassen können. Bereits seit 2013 können sich gleichgeschlechtliche Paare bereits segnen lassen.

Im Herbst soll eine entsprechende Änderung des Kirchengesetzes beschlossen werden

Die Kirchensynode der EKHN hat demnach ein Kirchengesetz zur Änderung der sogenannten Lebensordnung eingebracht, berichtet die Frankfurter Neue Presse (FNP): So soll künftig die Bezeichnung „Trauung“ für alle Lebensbündnisse gelten, die am Standesamt geschlossen wurden. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um hetero- oder homosexuelle Paare handelt. Das Gesetz soll im Herbst verabschiedet werden und Anfang 2019 in Kraft treten.

Grund für die Änderung des Kirchengesetzes ist die Öffnung der Ehe im vergangenen Juni durch den Deutschen Bundestag. Dadurch gebe es auch keine neuen Eingetragenen Partnerschaften mehr – und die EKHN zieht jetzt im Kirchenrecht nach. Parallel dazu können Eingetragene Lebenspartnerschaften, die bereits gesegnet wurden, diese Segnung in eine Trauung umwandeln – rückdatiert auf den Tag des Segens.

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Mit der Trauung für homosexuelle Paare passt die Kirche ihre eigenen Regeln an die geltende Rechtslage an

Für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sei diese Anpassung keine Sensation, betont Oberkirchenrätin Petra Zander. Die Novellierung folge der geänderten staatliche Rechtslage und sei „inhaltlich kein großer Schritt“, erklärte sie der FNP.

Allerdings kann eine Pfarrperson oder der Kirchenvorstand eine gleichgeschlechtliche Trauung nach wie vor ablehnen. Lehnt die Pfarrperson die Trauung ab, muss der Dekan Ersatz finden, hat der Kirchenvorstand ein Problem mit homosexuellen Paaren, muss eine andere Gemeinde gefunden werden.

Etwa 20 gleichgeschlechtliche Paare werden derzeit pro Jahr gesegnet

Bereits seit 2013 haben schwule und lesbische Paare in der EKHN die Möglichkeit, ihre Beziehung segnen zu lassen. Theologisch haben sie damit die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare, die getraut wurden. Nur der Begriff „Trauung“ war bislang verschiedengeschlechtlichen Verbindungen vorbehalten.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat etwa 1,6 Millionen Mitglieder in 1143 Pfarrgemeinden. Innerhalb der deutschen Protestanten zählt sie zu den Pionieren bei der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. So wurde die Segnung von Lebenspartnerschaften schon 2002 eingeführt. Oberkirchenrätin Zander zufolge werden jedes Jahr etwa zwanzig gleichgeschlechtliche Paare gesegnet.

Unterschiedliche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare in den evangelischen Landeskirchen

Im Südwesten Deutschlands gehen die einzelnen Landeskirchen sehr unterschiedlich mit schwulen und lesbischen Paaren um. Im Rheinland und in Baden sind sie mit heterosexuellen Eheleuten gleichgestellt, in der Pfalz sowie (noch) in der Landeskirche Hessen und Nassau gibt es statt einer „Trauung“ eine „Segnung“. In Württemberg ist keine Trauung oder Segnung für homosexuelle Paare möglich.

Auch die evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz führt bereits Trauungen für schwule und lesbische Paare durch. In Österreich gibt es seitens der Evangelischen Kirche A.B. keine Möglichkeit, homosexuelle Partnerschaften segnen zu lassen. Ein entsprechender Antrag scheiterte hier zuletzt 2017 an der Zweidrittelmehrheit.

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