Donnerstag, 28. März 2024
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Keine Torte für schwules Paar: US-Höchstgericht gibt Bäcker recht

Christlicher Bäcker argumentierte seine Weigerung mit Religionsfreiheit - und kam damit durch

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat heute zugunsten eines konservativen Bäckers aus dem US-Bundesstaat Colorado entschieden, der einem schwulen Paar im Jahr 2012 keine Hochzeitstorte backen wollte. Nun fürchten LGBT-Organisationen, dass mit dem Urteil die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten legalisiert wurde.

Aus religiösen Gründen wollte der Bäcker keine Hochzeitstorte für ein schwules Paar backen

Jack Phillips, ein gläubiger konservativer Christ, hatte argumentiert, dass er David Mullins und Charlie Craig aus religiösen Gründen keine Hochzeitstorte backen wolle. Stattdessen bot er ihnen Kekse oder eine Geburtstagstorte an. Das Paar hat den fundamentalistischen Bäcker daraufhin wegen Diskriminierung verklagt – und zunächst vor der Gleichbehandlungskommission des Bundesstaates und dem Höchstgericht von Colorado Recht bekommen.

Doch dieses Urteil hielt vor der letzten Instanz nicht stand. Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Entscheidung des Höchstgerichts von Colorado aufgehoben. Denn die Entscheidung aus Colorado verletzte Philips‘ Rechte, so das US-Höchstgericht. Die Mehrheit unter den Richtern war mit sieben zu zwei Stimmen überaus deutlich. Die Gegenstimmen kamen von den liberalen Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor.

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Das Gericht gab dem Bäcker recht und stellte die Religionsfreiheit über den Diskriminierungsschutz

Der konservativ-christliche Bäcker argumentierte, er habe dem Paar aufgrund seiner religiösen Überzeugungen seine Dienste verweigert. Als „kreativer Künstler“ habe er das Recht zu entscheiden, was er verkaufe, argumentierte Jack Phillips vor Gericht. Dieser Argumentation folgte auch der Oberste Gerichthof: In der Mehrheitsentscheidung erklärte er, dieser Fall wäre „ein lehrreiches Beispiel für die Anwendung verfassungsmäßiger Freiheiten in neuen Zusammenhängen“.

Colorado ist einer von 22 US-Bundesstaaten, in denen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verboten ist. Deshalb haben sämtliche Instanzen zuvor gegen den christlich-konservativen Bäcker entschieden. Doch das Anti-Diskriminierungsgesetz könne Lesben und Schwule nur dann beim Erwerb von Produkten und Dienstleistungen schützen, wenn es „auf eine Art angewendet wird, die neutral gegenüber Religion ist“, so Höchstrichter Anthony Kennedy in seiner Urteilsbegründung.

Die liberale Höchstrichterin Ruth Bader Ginsburg kritisiert die Entscheidung ihrer Kollegen

Eine Meinung, die von Ginsburg nicht geteilt wird. Sie betont, dass sie die Entscheidung ihrer Kollegen „mit aller Deutlichkeit nicht mitträgt“: „Phillips hat Craig und Mullins nichts verkauft, aus keinem anderen Grund als ihrer sexuellen Orientierung – einen Kuchen, den er anderen normalerweise verkauft. Worum es geht, ist, dass Phillips eine Ware oder Dienstleistung, die er einem heterosexuellen Paar zur Verfügung stellt, einem gleichgeschlechtlichen Paar nicht zur Verfügung stellt.“

Eine Meinung, die auch LGBT-Organisationen in den Vereinigten Staaten teilen. Sie fürchten nun, dass damit ein Präzedenzfall für konservative Kräfte geschaffen wurde, um sexuelle Minderheiten unter dem Vorwand der Religionsfreiheit zu diskriminieren. Allerdings hat der Oberste Gerichtshof betont, dass es um diesen einen konkreten Fall ging – und das Urteil nicht auf andere Fälle und Branchen umlegbar sei.

 

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