Mittwoch, 24. April 2024
HomePolitikEuropaDrittes Geschlecht: Seehofer will nur Minimallösung umsetzen

Drittes Geschlecht: Seehofer will nur Minimallösung umsetzen

CSU-geführtes Innenministerium will keine umfassende Reform des Personenstandrechts für Trans- und Inter-Personen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Im November haben die Höchstrichter in Deutschland den Weg für ein drittes Geschlecht freigemacht: In einem europaweit einzigartigen Richterspruch hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten des dritten Geschlechts entschieden. Es forderte von der Politik, intersexuellen Menschen den Eintrag im Geburtenregister mit einem dritten Geschlecht zu ermöglichen. Doch die zögert – in Form von CSU-Innenministers Horst Seehofer – was wiederum den sozialdemokratischen Koalitionspartner verärgert.

Denn Seehofer scheint nur daran interessiert zu sein, eine Minimallösung umzusetzen. Statt einer umfassenden Überarbeitung des Trans- und Intersexuellenrechts soll nur das gemacht werden, was das Bundesverfassungsricht ausdrücklich fordert. Das geht aus einem Referentenentwurf zum „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenen Angaben“ aus dem Innenministerium hervor, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt.

Geschlechtseintrag „weiteres“ statt „inter“ – und ohne SPD-Einspruch hätte es „anderes“ geheißen

Bis jetzt sind bei Neugeborenen die Einträge „männlich“, „weiblich“ und eine freigelassene Geschlechtseintragung möglich. Dem Entwurf zufolge soll auf Wunsch der Eltern auch der Eintrag „weiteres“ möglich sein. Das leere Feld und der neue Eintrag soll auch erstmals Jugendlichen, Erwachsenen und in Einzelfällen auch Kindern offenstehen. Voraussetzung dafür sei nach Informationen der FAZ, dass „die Variante der Geschlechtsentwicklung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung“ beim zuständigen Standesamt nachgewiesen werde.

- Werbung -

Wenn dieser Entwurf auch in den Bundestag eingebracht wird, hat sich das CSU-geführte Innenministerium gegen die von der SPD geführten Ministerien für Justiz und Familie durchgesetzt. Zwar wurde der Vorschlag von Justizministerin Katharina Barley aufgegriffen, das dritte Geschlecht nicht als „anderes“, sondern als „weiteres“ zu kennzeichnen – was von der SPD als herabsetzend empfunden wurde. Die von Betroffenen bevorzugten Bezeichnungen „divers“ oder „inter“ werden aber nicht – wie von Familienministerin Franziska Giffey vorgeschlagen – Einzug ins Gesetz finden.

Keine umfassende Reform des Inter- und Transsexuellenrechts in Deutschland

Vom Tisch ist mit dem Referentenentwurf offenbar auch eine umfassende Reform des Inter- und Transsexuellenrechts in Deutschland, wie sie von den Betroffenen seit Jahren gefordert wird. Sie stören sich unter anderem am Gutachterzwang, der oftmals einer einfachen und selbstbestimmten Änderung des rechtlichen Geschlechts im Weg steht.  Das Familienministerium hatte deshalb im letzten Jahr zwei Gutachten vorgestellt, die konkrete Reformen des Gesetzes einfordern.

Auch fehlt im aktuellen Entwurf die Klarstellung, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“ – so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Das deutsche Innenministerium begründet das mit Zeitproblemen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuregelung bis Ende des Jahres gefordert – das war den Beamten offenbar zu knapp.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner