» Impressum | Kontakt | Sitemap | AGB  
62
del.icio.usFolkdFurlgoogle.comLinkaARENAlive.comMister WongWebnewsYahooMyWebYiggIt
18.07.2008 20:01

Wowereit trifft Schwulen-Hasser

Moskauer Bürgermeister in Berlin

 

Ein besonderes Treffen zweier Bürgermeister gab es in Berlin: Der offen schwule Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit trifft seinen Moskauer Amtskollegen Juri Luschkow, einen bekennenden Schwulenhasser.

Luschkow bezeichnet Schwulenparaden als "satanischen Akt" und lässt sie jedes Jahr verbieten. Einen massiven Polizeieinsatz gegen Teilnehmer einer Demo für Homosexuellen-Rechte im Jahr 2006 verteidigte Luschkow mit den Worten: "Unser Leben, unsere Werte und unsere Traditionen – unsere Moral ist auf jede Art und Weise sauberer. Der Westen kann etwas von uns lernen und sollte nicht dieser verrückten Zügellosigkeit Vorschub leisten!"

Und auch, wenn das Verhältnis zwischen Wowereit und Luschkow professionell-freundschaftlich ist, beim Thema Homosexualität redet der Regierende Bürgermeister Berlins Klartext. Vize-Senatssprecher Günter Kolodziej: "Da gibt es in der Sache eine klare Differenz. Und die ist auch schon offen angesprochen worden." Ob der Moskauer Bürgermeister lernfähig ist, werden seine zukünftigen Aussagen zeigen.

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet. Seien Sie der Erste, der diesen Artikel bewertet!
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.

<- Zurück zu: Politik

Die Foren von GGG.at sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleibe bei Deinen Kommentaren sachlich, fair und freundlich. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für die Userkommentare. Wir behalten uns aber vor, unsachliche, rechtswidrige oder moralische bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die GGG.at schaden könnten, zu löschen und - wenn nötig - auch User auszuschließen. Der Verfasser eines Kommentars haftet für seine Beiträge und kann dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch im Internet gelten die österreichischen Rechtsvorschriften, besonders des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.). GGG.at behält sich vor, die zuständigen Behörden von strafrechtlich relevanten Tatbeständen zu informieren. Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten.
Keine Anmerkungen

Um eine Anmerkungen auf diesen Artikel schreiben zu können, musst du angemeldet sein.