» Impressum | Kontakt | Sitemap | AGB  
62
del.icio.usFolkdFurlgoogle.comLinkaARENAlive.comMister WongWebnewsYahooMyWebYiggIt
17.11.2008 14:45

Frankreich: "Homosexualität ist minderwertig"

Aussage zulässig, da von Meinungsfreiheit gedeckt

 

In Frankreich darf man sagen, Homosexualität sei minderwertiger als Heterosexualität. Das hat das das Cour de cassation, das höchste französische Zivilgericht, entschieden. Es hob damit ein Urteil vom Jänner 2006 auf, das ein Jahr später von der nächsten Instanz bestätigt wurde.

Christian Vanneste, Politiker der französischen Regierungspartei UMP, hat im Jahr 2004 während der Debatten über ein französisches Antidiskriminierungsgesetz gesagt, Homosexualität sei minderwertiger als Heterosexualität, sie zu fördern sei gefährlich für die Menschheit.

Drei Lesben- und Schwulenverbände klagten Vanneste daraufhin, er wurde in erster Instanz zu 3.000 Euro Strafe sowie einem Bußgeld von 2.000 Euro verurteilt, das er an die Kläger zahlen musste. Dieses Urteil wurde jetzt aufgehoben: Das oberste Gericht entschied, der Politiker habe mit seiner Äußerung die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten - auch, wenn sie Lesben und Schwule verletzen kann.

Vanneste ist bereits häufiger mit homophoben Äußerungen aufgefallen. So hatte er unter anderem Homosexualität als "eine Bedrohung für das Überleben der Menschheit" bezeichnet.

In einer Reaktion auf das Urteil sagte Vanneste, er bedauere es, Homosexualität mit dem Wort ‘minderwertig’ bezeichnet zu haben. Er habe ausdrücken wollen, dass Homosexualität weniger gut sei, weil nicht die ganze Welt könne homosexuell sein könne.

Die Rechtsanwältin der drei klagenden Organisationen, Caroline Mécary, überlegt, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

<- Zurück zu: Politik

Die Foren von GGG.at sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleibe bei Deinen Kommentaren sachlich, fair und freundlich. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für die Userkommentare. Wir behalten uns aber vor, unsachliche, rechtswidrige oder moralische bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die GGG.at schaden könnten, zu löschen und - wenn nötig - auch User auszuschließen. Der Verfasser eines Kommentars haftet für seine Beiträge und kann dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch im Internet gelten die österreichischen Rechtsvorschriften, besonders des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.). GGG.at behält sich vor, die zuständigen Behörden von strafrechtlich relevanten Tatbeständen zu informieren. Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten.
Keine Kommentare

Um eine Anmerkungen auf diesen Artikel schreiben zu können, musst du angemeldet sein.