» Impressum | Kontakt | Sitemap | AGB  
68
del.icio.usFolkdFurlgoogle.comLinkaARENAlive.comMister WongWebnewsYahooMyWebYiggIt
04.05.2009 14:10

Fast 20.000 HIV-Infizierte im Iran

Dunkelziffer dürfte viermal höher sein

 

Fast 20.000 Iraner sind HIV-positiv. Das meldet die staatliche Nachrichtenagentur INSA unter Berufung auf das iranische Gesundheitsministerium. Mehr als 1.000 Menschen haben sich seit Dezember 2008 infiziert, bei mehr als 1.800 Infizierten ist die tödliche Immunschwäche AIDS bereits diagnostiziert worden, über 3.000 Menschen sind im Iran bereits an den Folgen von AIDS gestoben. 93 Prozent aller positiv Getesteten sind Männer, fast drei Viertel der Infektionen erfolgt durch intravenösen Drogenkonsum.

40 Prozent der Neuinfizierten sind zwischen 25 und 34 Jahre alt. Da ein Großteil der iranischen Bevölkerung in dieser Altersgruppe ist, befürchtet das Gesundheitsministerium, dass die HIV-Infektionen durch sexuelle Übertragung in den nächsten Jahren epidemische Ausmaße annehmen könnten. 13 Prozent der Infektionen wurden durch Sex übertragen. Aufklärung ist praktisch unmöglich, da außerehelicher Geschlechtsverkehr im Iran verboten ist und auf homosexuelle Kontakte die Todesstrafe steht. Deswegen ist auch die Bereitschaft, sich testen zu lassen, äußerst gering. Deshalb geht das iranische Gesundheitsministerium von einer viermal höheren Dunkelziffer aus, demnach gäbe es in dem Land etwa 100.000 Infizierte.

<- Zurück zu: Gesundheit

Die Foren von GGG.at sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleibe bei Deinen Kommentaren sachlich, fair und freundlich. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für die Userkommentare. Wir behalten uns aber vor, unsachliche, rechtswidrige oder moralische bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die GGG.at schaden könnten, zu löschen und - wenn nötig - auch User auszuschließen. Der Verfasser eines Kommentars haftet für seine Beiträge und kann dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch im Internet gelten die österreichischen Rechtsvorschriften, besonders des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.). GGG.at behält sich vor, die zuständigen Behörden von strafrechtlich relevanten Tatbeständen zu informieren. Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten.
Keine Kommentare

Um eine Anmerkungen auf diesen Artikel schreiben zu können, musst du angemeldet sein.