Freitag, 29. März 2024
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Grüne fordern Anti-Diskriminierungsgesetz

Nach richtungsweisendem Urteil sollen Lesben und Schwule am Arbeitsplatz nicht mehr benachteiligt werden können.

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Seit 1. Juli 2004 gibt es das neue Gleichbehandlungsgesetz, das im Beruf auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbietet. Jetzt gibt es das erste rechtskräftige Urteil nach dieser Bestimmung: Ein Gericht in Salzburg hat einem offen schwulen Arbeitnehmer Schadenersatz zuerkannt, da er wegen seiner sexuellen Orientierung gemobbt wurde.

„Das Urteil beweist, dass Gesetze dazu beitragen, wirksam gegen Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung vorzugehen“ so die grüne Nationalratsabgeordnete Ulrike Lunacek. „Nun muss endlich ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz her, das Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung in allen Bereichen, also nicht nur am Arbeitsplatz, verbietet“, so die Grüne.

Noch immer sind wenige Lesben und Schwule in ihrem Job geoutet. Hier könnte das Urteil eine symbolhafte Wirkung haben.

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