Freitag, 19. April 2024
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Schweiz: Zivilstand für gleichgeschlechtliche Paare

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Ab 1. Jänner 2007 können sich homosexuelle Paare in der gesamten Schweiz als Partnerinnen oder Partner registrieren lassen. Bisher war eine Eintragung nur in einzelnen Kantonen möglich und auch nur dort gültig. Das Gesetz wurde 2005 bei einer Volksabstimmung gut geheißen. Damit ist die Schweiz das erste Land, das die „Homo-Ehe“ nach einem Volksentscheid einführt.

Im Kanton Bern lassen am 2. Jänner mindestens fünf Paare ihre Partnerschaft registrieren, insgesamt könnten es in dem Kanton einige hundert Paare werden. Ein gesteigertes Interesse von gleichgeschlechtlichen Paaren wird erst für den Sommer erwartet, wenn auch die traditionelle Heiratssaison beginnt.

Die Registrierung bringt handfeste Vorteile: Wenn einer der Partner stirbt und es gibt kein Testament, bekommt er – gleich wie ein Ehepartner – mindestens die Hälfte des Vermögens. Auch zahlt der Partner dann den gleichen Satz an Erbschaftssteuer, unter bestimmten Voraussetzungen bekommt er auch eine Hinterbliebenenrente. Bei binationalen Paaren erhält der ausländische Partner mit der Registrierung eine Aufenthaltsbewilligung und nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung. Anders als bei der Ehe gibt es aber kein Recht auf erleichterte Einbürgerung.

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Doch es gibt auch eine gegenseitige Unterhaltspflicht: Wenn ein Partner den Job aufgibt, um sich um den Haushalt zu kümmern, kann er oder sie nach der Trennung Alimente bekommen. Weiterhin verwehrt bleibt eingetragenen homosexuellen Paaren die Adoption oder künstliche Fortpflanzung.

Registrierte Partnerschaften gab es bisher nur in den Kantonen Zürich, Genf und Neuenburg, dafür aber auch für heterosexuelle Paare. Deshalb wollen Genf und Neuenburg ihre Regelung auch zusätzlich beibehalten.

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