Freitag, 19. April 2024
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Schwuler Arzt kämpft um Rente

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Der Arzt Zlatko Prister ist sauer: Der Frankfurter will Rente – nicht für sich, sondern für seinen Lebenspartner, wenn Prister gestorben ist. Doch der würde keine Hinterbliebenenrente bekommen. Denn wer welche Rente bekommt, dürfen in Deutschland freiberufliche Mediziner selbst bestimmen: Und die Mehrheit der hessischen Ärzte weigert sich, eingetragenen Lebenspartnern die gleichen Ansprüche wie den verheirateten Kollegen einzuräumen. „Ich weiß nicht, woher sie das Recht nehmen, unseren Partnern das Geld zu verweigern, das ihre Ehefrauen später bekommen“, so Prister.
Deshalb sucht er auf seiner Homepage Mitstreiter. 6000 Ärzten hat er Unterstützerbriefe geschickt, 300 folgten seinem Appell. Und er hat beim Frankfurter Verwaltungsgericht Klage erhoben. Die vier Kollegen, die ihn zunächst unterstützen wollten, haben „kalte Füße gekriegt, als es ernst wurde. Typisch.“ Prister ist mutig, denn erst im Juli lehnte das Bundesverwaltungsgericht die Klage eines schwulen Arztes mit Hinweis auf die „unterschiedliche Versorgungssituation“ der Paare ab: In Ehen seien Kinder zu versorgen, in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht. Und so bekommen nur Witwen und Witwer Geld, ob sie Kinder haben oder nicht.
Doch Hoffnung kommt vom Europäischen Gerichtshof: Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer hat in einem ähnlichen Fall dafür plädiert, dass auf Betriebsrenten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anzuwenden sei. Das verbietet die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung eines Arbeitnehmers. Das konkrete Urteil wird in den nächsten drei Monaten erwartet. Und es hätte „Signalwirkung für die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft in allen Rentensystemen“, sagt Manfred Bruns, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands Deutschlands (LSVD). Er ist zuversichtlich: Gewöhnlich folge das Gericht dem Plädoyer seiner Generalanwälte.
Derzeit ist die Situation unter den Freiberuflern in Deutschland sehr verworren: So gibt es in Hamburg Geld für eingetragene Lebenspartner von Rechtsanwälten, nicht aber von Ärzten. Das führt dazu, dass in einer schwulen Anwalt-Arzt-Partnerschaft der Arzt länger leben sollte, damit wenigstens einer Hinterbliebenenrente beziehen kann.
Inzwischen haben sogar konservative Politiker von dem Durcheinander genug: Die niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann hat die Zahnärzte per Anordnung verdonnert, rückwirkend zum Jahresbeginn Hinterbliebenenansprüche an Lebenspartner zu zahlen. Die Mehrheit der Zahnärzte war nicht bereit, die Satzung zu ändern – obwohl ihr leitender Ausschuss dies empfohlen hatte. Zlatko Pristers Mut könnte sich also auszahlen.

Nach einem Artikel der Financial Times Deutschland

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