Freitag, 19. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft: ÖVP legt Zeitplan vor

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Für einen Rückzieher bei der Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist es nun endgültig zu spät: „Die Entscheidung ist gefallen, für unnötige Verzögerungen gibt es keinen Grund“, bringt ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer die neue Position auf den Punkt. Von seiner Partei hat er den Auftrag, bis spätestens Ende November einen ÖVP-internen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und diesen anschließend mit dem Koalitionspartner SPÖ abzustimmen. Anders als bei sonstigen Materien kommt in diesem Fall der internen Überzeugungsarbeit eine größere Bedeutung zu als dem Positionsabtausch mit der SPÖ. Die vehementesten Gegner der Eingetragenen Partnerschaft stehen in den eigenen Reihen.

Dessen ist sich auch Donnerbauer bewusst. Er bemüht sich, die neue Position als logische Fortsetzung des bisherigen Kurses zu argumentieren: Die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare soll nämlich die Aushöhlung der Ehe verhindern.

Die Eingetragene Partnerschaft nach ÖVP-Vorstellungen soll sich weitgehend am Vorbild der Schweiz orientieren und eng an die Pflichten und Rechte der klassischen Zivilehe angelehnt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich heterosexuelle Paare über eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof einen Zugang zur Eingetragenen Partnerschaft erstreiten. Probleme mit der SPÖ werden nicht erwartet. Auch Justizministerin Maria Berger betont, dass eine Öffnung für Heterosexuelle nicht in Frage komme.

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Damit könnten homosexuelle Partnerschaften künftig auch in den Genuss der sozialversicherungsrechtlichen Privilegien von Eheleuten wie etwa Witwen-/Witwerpensionen kommen. Dies, so Donnerbauer, sei möglich, wenn auch noch nicht fix. Nur die Mitversicherung wird es nicht geben, weil diese an die Kinderbetreuung gekoppelt ist. Und für die Volkspartei kommt eine Adoption von Kindern für homosexuelle Paare nicht in Frage. Die SPÖ hätte sich demgegenüber zumindest die Stiefkindadoption gewünscht. Konkret sieht das ÖVP-Modell vor:

Unterzeichnung vor dem Standesamt, um den offiziellen Charakter zu unterstreichen

Rechte und Pflichten, die jenen in der Ehe weitgehend entsprechen (etwa Unterhaltsansprüche)

Auflösung vor Gericht, auch bei der Aufteilung des gemeinsamen Besitzes weitgehende Anlehnung an das gültige Eherecht, von daher soll auch die Verschuldensfrage eine Rolle spielen

Konservativen Kreisen in der ÖVP bereitet die Sache mit dem Standesamt gehörige Bauchschmerzen. Dieses wird schlicht mit der staatlichen Eheschließung assoziiert. Für viele überzeugte Schwarze ein Albtraum – sie würden einen Notar vorziehen. Das weiß auch Donnerbauer, entsprechend spricht er von einer „großen Kommunikationsherausforderung für die ÖVP“. Am Standesamt als Ort der Zeremonie will er jedoch keinesfalls rütteln lassen: „Das Standesamt ist ja nicht die Kirche, von der Materie gehört das einfach hierher, allein schon um Doppelpartnerschaften verhindern zu können.“

Die Gefahren für die ÖVP durch die Neupositionierung in dieser Frage liegen auf der Hand – bei den Niederösterreichischen Landtagswahlen 2008 hat eine neue, stramm konservativ-christliche Partei ihre Kandidatur angekündigt, auch die FPÖ wirbt eifrig um diese Klientel. Bei den Schwarzen hofft man, sich durch den Vorstoß für die Eingetragene Partnerschaft vom Vorwurf der gesellschaftspolitischen Rückständigkeit befreien zu können.

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