Freitag, 19. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft: Rechtskomitee Lambda gegen aktuellen Entwurf

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Das Rechtskomitee Lambda (RKL) lehnt den von Justizministerin Maria Berger präsentierten Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz strikt ab. In einer Aussendung spricht das RKL von einem "Ghettogesetz mit zahllosen Sonderregeln". So seien allein im Justizbereich sind 35 Abweichungen zum Eherecht vorgesehen. "Ein derartiges Ungleichbehandlungsgesetz ist für das RKL inakzeptabel", heißt es in der Aussendung.
Die Abweichungen betreffen unter anderem das Namens- und Unterhaltsrecht, das Eheverbot, die Unmöglichkeit eines Verlöbnisses und erhebliche Unterschiede im Scheidungsrecht.
Während etwa bei einer Ehe der schuldlose Teil bis zu 6 Jahre an der Ehe festhalten kann, wenn ihn die Scheidung aus besonderen Gründen härter treffen würde als den schuldigen Partner die Abweisung der Auflösung, soll dies bei Lebenspartnerschaften nur bis zu 3 Jahre möglich sein. Eine Lebenspartnerschaft, die eingegangen wurde, um die Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen, soll, anders als bei Ehen, unbekämpfbar und nicht nichtig sein.
Ebenso fehlt – anders als etwa in der Schweiz und in Deutschland – die Festlegung, dass Lebenspartner mit den Verwandten ihres Partners verschwägert, und damit Teil der Familie, sind. Lebenspartner sind damit auch nicht Stiefeltern der Kinder ihrer PartnerInnen.
Außerdem stößt sich das RKL an der vorgesehenen Ungleichbehandlung bei der Altersgrenze. Während eine Ehe mit Erlaubnis der Eltern ab 16 Jahren eingegangen werden kann, soll man für eine Lebenspartnerschaft volljährig sein müssen.
Außerdem fehlen im Entwurf der Justizministerin alle Bereiche, für die ihre Kollegen zuständig sind. Wie sich die Eingetragene Partnerschaft im Fremdenrecht, bei der Kranken- und Pensionsversicherung oder dem Steuerrecht auswirkt, ist noch völlig unklar.
Allerdings kommt die Ehe in zahllosen Rechtsvorschriften vor. Immer nur einzelne Gesetze zu ändern, wäre nach Ansicht des RKL unüberschaubar, verwirrend und mit Sicherheit unvollständig, weil bei dieser Methode immer etwas übersehen wird. „Wenn schon nicht das Eheverbot aufgehoben und stattdessen ein Sonderinstitut geschaffen wird, dann müssen für dieses wenigstens die gleichen Regeln wie für die Ehe gelten“, sagt RKL-Präsident Helmut Graupner, „Ein homosexuelles Rechtsghetto mit noch dazu zahllosen Sonderregelungen ist für uns inakzeptabel.“

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