Donnerstag, 28. März 2024
HomeNewsPolitikÖGB gegen Diskriminierung von Lesben und Schwulen

ÖGB gegen Diskriminierung von Lesben und Schwulen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

"Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz auf Grund sexueller Orientierung. Trotzdem trauen sich viele lesbische oder schwule Menschen nicht, sich offen zur ihrer sexuellen Orientierung zu bekennen und ihre Rechte einzufordern. Eigene Betriebsvereinbarungen wären ein klares Signal, dass Diskriminierung in einem Betrieb nichts zu suchen hat", schlägt ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer einen so genannten gesetzlichen Betriebsvereinbarungstatbestand vor.
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt schon jetzt in vielen Fällen: Jemand der beispielsweise gekündigt wurde, nachdem bekannt wurde, dass er in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebt, braucht sich das nicht gefallen lassen und kann die Kündigung anfechten. Auch Beschimpfungen in der Arbeit müssen nicht einfach zur Kenntnis genommen werden, sondern man kann sich dagegen wehren.
ÖGB-Präsident Hundstorfer weiter : "Es trauen sich viele lesbische oder schwule Menschen nicht, ihre sexuelle Orientierung im Betrieb offen zu bekennen und zum Beispiel auch nicht ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen, wenn ihr gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte oder Lebensgefährtin krank ist." "Eine entsprechende Betriebsvereinbarung würde den Arbeitnehmern zeigen, dass Diskriminierung im Betrieb nicht geduldet wird und dass personelle Vielfalt in der Belegschaft als ein positiver Bestandteil der Unternehmenskultur gesehen wird. Eine solche Betriebsvereinbarung würde lesbischen und schwulen Menschen zeigen, dass sie sich offen zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen können und somit zu einer Änderung des betrieblichen Klimas führen.", gibt sich der ÖGB-Präsident optimistisch.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner