Dienstag, 23. April 2024
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Österreichs Bischöfe gegen Eingetragene Partnerschaft

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Österreichs Bischöfe lehnen die Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf dem Standesamt strikt ab.

In einer Presseerklärung heißt es: „Bei allem Respekt für homosexuell geprägte Personen“ sei festzuhalten, dass solche Partnerschaften „in keiner Weise die gleichen Leistungen und Opfer wie eine Familie auf der Grundlage der Ehe für die Entwicklung der Gesellschaft erbringen“.

Die derzeitige Diskussion über die Anerkennung homosexueller Partnerschaften betrachten die Bischöfe mit „zunehmender Sorge“. Diskriminierend sei das nicht. Denn der Gleichheitsgrundsatz verbietet sogar, „Ungleiches gleich zu behandeln“. Entscheidend bleibe daher die Differenzierung zwischen der Ehe als einer „auf Dauer angelegten vertraglichen Beziehung zwischen Mann und Frau“ als Voraussetzung für Zeugung und Erziehung von Kindern einerseits und einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft „oder anderen Lebensform“ andererseits.

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Die gesetzlichen Bevorzugungen der Ehe hätten für die Bischöfe ihre Begründung darin, dass sie eine feste Bindung und Verpflichtung füreinander mit sich bringt. In der Regel widme sich einer der Ehepartner verstärkt den Kindern und der Familie. Die gesetzlichen Regelungen dienten dazu, die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage für den Bestand von Ehe und Familie zu sichern.

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